Unsere Lösungen für die Novellierung der Heizkostenverordnung (HKVO)
Schon heute müssen der novellierten Heizkostenverordnung (HKVO) nach alle neu installierten Zähler und Heizkostenverteiler fernablesbar sein. Eine Umrüstung muss bis zum 31.12.2026 erfolgen. Sind fernablesbare Zähler installiert, müssen den Bewohnerinnen und Bewohnern seit dem 01.01.2022 unterjährige Verbrauchsinformationen (UVI) übermittelt werden.
Mit unseren Services erfüllen wir sämtliche Vorgaben der novellierten Heizkostenverordnung – von der Erstellung der Heizkostenabrechnungen bis hin zum monatlichen Versand der unterjährigen Verbrauchsinformationen.
Profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung von Objektus im Management fernablesbarer Geräte. Unsere Leistungen und unsere offene Geräteinfrastruktur bieten Ihnen ein Maximum an Flexibilität.
Sie möchten zu uns wechseln? Mit unserem Objektus Wechselservice kümmern wir uns schnell und unkompliziert um alles. Ein Anruf genügt.
- Erfüllung aller Vorgaben der novellierten Heizkostenverordnung
- Objektus Webportal: Heizkostenabrechnung, Onlinearchiv, Wohnungsverwaltung
- monatliche Datenlieferung in Ihre Verwaltungssoftware
- UVI-Full-Service inkl. Versand unterjähriger Verbrauchsinformationen per E-Mail oder Post
- Objektus Cloud – herstellerunabhängig und kompatibel mit allen Geräten
- langjährige Erfahrung im Management digitaler Geräte und offener Systeme
- Möglichkeit zur Selbstabrechnung
- persönliche Ansprechpartner/-innen kümmern sich um Ihre Belange und Wünsche
- Smart-Building-Lösungen zur Erleichterung Ihres Arbeitsalltags
Volle Unabhängigkeit dank modularem Angebot
Mit Objektus behalten Sie Ihre Unabhängigkeit und können sich Ihre passgenauen Lösungen aus unseren Services zusammenstellen.