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Was ist im Störfall zu tun? Unser Hilfebot führt Sie Schritt für Schritt zur Lösung Ihres Problemes. Schnell und unkompliziert.

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Rauchwarn­melder
Weniger Aufwand dank komfortabler Komplettlösungen

Rauchwarnmelder Service: All-inclusive-Betreuung ohne ärgerliche Folgekosten für nervenaufreibende und teure Fehlalarme

Übertragen Sie das Thema Rauchwarnmelderpflicht an uns, um mehr Zeit für Ihr Kerngeschäft zu gewinnen: Ob Wartungstermine, Behebungen von Fehlalarmen oder „sanfte Türöffnung“ – unser All-inclusive-Service deckt alles ab – ohne Zusatzkosten und unabhängig vom Verschulden.

Setzen Sie auf neuste Standards: Funkrauchwarnmelder lassen sich komplett ferninspizieren, sodass deren Wartung ohne Zutritt möglich ist. Somit bietet die Funktechnologie für Hausverwaltung, Wohnungseigentümer und Bewohner deutlich mehr Komfort und reduziert den Aufwand.

Freie Wahl aus den heute zur Verfügung stehenden Technologien

Lieferung sowie fachgerechte Montage und Wartung von Rauchwarnmeldern

Ankündigung/Information der Bewohner und rechtssichere Dokumentation

Beratungshotline für Bewohner

24/7-Stör- und Notdienst inkl. Vor-Ort-Service

Organisation eines Abwesenheitsservices für Bewohner

„Sanfte Türöffnung“ bei Leerstand oder Abwesenheit

Integration in ein AMR-System

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FAQ
  • Was ist der Unterschied zwischen Rauchwarnmelder, Rauchmelder und Brandmelder?

    Im Sprachgebrauch werden die Begriffe häufig synonym verwendet. Allerdings ist dies genau genommen nicht korrekt.

    • Der Brandmelder ist ein Sammelbegriff für technische Geräte und Anlagen, die im Falle eines Brandes einen Alarm auslösen. Sie sind meistens auf eine Brandmeldezentrale aufgeschaltet und alarmieren automatisch die Feuerwehr.

    • Der Rauchmelder ist ein Teil der Brandmeldeanlage. Er gibt kein akustisches Signal zur Warnung vor Rauch oder Feuer und ist mit der Brandmeldeanlage auf eine Brandmeldezentrale aufgeschaltet.

    • Bei einem Rauchwarnmelder hingegen ist ein Signalgeber zur akustischen Warnung vor Rauch und Feuer eingebaut.

  • Warum brauche ich Rauchwarnmelder?

    Jährlich sterben in Deutschland ca. 400 Menschen durch einen Brand. Meist in den eigenen vier Wänden. Gerade nachts, wenn alle schlafen, werden Brände in Privathaushalten zur tödlichen Gefahr. Denn im Schlaf ist der Geruchssinn des Menschen ausgeschaltet. Daher ist bei einem Brand häufig nicht das Feuer, sondern der Rauch tödlich.

  • Ab bzw. seit wann gilt die Einbaupflicht in meinem Bundesland?

    Bundesland

    Pflicht für Neubauten seit

    Pflicht für Bestandsbauten seit/bis spätestens

    Baden-Württemberg

    2013

    31.12.2014

    Bayern

    2013

    31.12.2017

    Berlin

    2017

    31.12.2020

    Brandenburg

    2006

    31.12.2020

    Bremen

    2010

    31.12.2015

    Hamburg

    2006

    31.12.2010

    Hessen

    2005

    31.12.2014

    Mecklenburg-Vorpommern

    2006

    31.12.2009

    Niedersachsen

    2012

    31.12.2015

    Nordrhein-Westfalen

    2013

    31.12.2016

    Rheinland-Pfalz

    2003

    12.07.2012

    Saarland

    2004

    31.12.2016

    Sachsen

    2016

    31.12.2023

    Sachsen-Anhalt

    2009

    31.12.2015

    Schleswig-Holstein

    2005

    31.12.2010

    Thüringen

    2008

    31.12.2018

  • Welche Richtlinien bzw. Normen gelten für Rauchwarnmelder sowie ihre Montage und Wartung?

    In der DIN 14604 ist geregelt, welche Rauchwarnmelder montiert werden dürfen. Für die Montage und die jährliche Wartung der Rauchwarnmelder ist die DIN 14676 zuständig.

  • Wer ist für die Montage von Rauchwarnmeldern verantwortlich?

    Für die Montage von Rauchwarnmeldern in einer Wohnung ist der Eigentümer verantwortlich. Lediglich in Mecklenburg-Vorpommern ist der Besitzer der Wohnung, also ggf. auch der Mieter, für die Montage von Rauchwarnmeldern verantwortlich.

  • Wie lange darf ein Rauchwarnmelder genutzt werden?

    Aufgrund der Alterung der elektronischen Bauteile und der Batterien haben Rauchwarnmelder ab Montage eine Lebensdauer von zehn Jahren. Nur so kann eine sichere Funktion der Rauchwarnmelder gewährleistet werden.

  • Was ist im Störfall zu tun?

    Unser Hilfebot führt Sie Schritt für Schritt zur Lösung Ihres Problems. Schnell und unkompliziert.

  • Befindet sich ein Mikrofon oder eine Kamera im Rauchwarnmelder?

    Nein. Im Rauchwarnmelder befindet sich weder ein Mikrofon noch eine Kamera. Die regelmäßig aufblinkende LED-Leuchte signalisiert lediglich die Funktionsfähigkeit des Rauchwarnmelders.

  • Wie entsteht ein Fehlalarm/Täuschungsalarm?

    Bei einem Fehlalarm signalisiert der Rauchwarnmelder ohne Grund einen Alarm.
    Ein Täuschungsalarm hingegen kann z.B. durch Baustaub, starken Wasserdampf und Kleinsttiere, wie z.B. Fruchtfliegen, die in die Rauchkammer des Rauchwarnmelders gelangen, ausgelöst werden.

  • Was kann ich tun, wenn ich zur Montage/Wartung nicht anwesend sein kann?

    Sollten Sie zum ersten Termin, welcher durch einen Treppenhausaushang bekannt gegeben wird, nicht anwesend sein können, wird unser Kundendiensttechniker Ihnen einen zweiten Termin durch eine Benachrichtigungskarte in Ihrem Briefkasten bekannt geben. Dieser zweite Termin wird ca. 10 bis 14 Tage nach dem ersten Termin stattfinden. Sollten Sie auch zu diesem Termin verhindert sein, könnten Sie Ihren Schlüssel bei Nachbarn, Verwandten oder dem Hausmeister abgeben, sodass uns der Zutritt zu Ihrer Wohnung gewährt werden kann. Wenn Sie selbst nicht zum Termin anwesend sein können, sondern jemand anderes uns Zutritt zu Ihrer Wohnung gewähren soll, so teilen Sie uns dies bitte rechtzeitig mit, so dass wir den Kundendiensttechniker entsprechend informieren können.

  • Müssen auch Gemeinschaftsflächen ausgestattet werden?

    Laut DIN 14676 gibt es keine Verpflichtung, Rauchwarnmelder in Treppenhäusern von Mehrfamilienhäusern zu montieren. Da es sich jedoch um Fluchtwege handelt, ist die Montage von Rauchwarnmeldern sinnvoll.

  • In welchen Räumen müssen Rauchwarnmelder installiert werden?

    Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure, die als Rettungswege gelten, sollen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. In Berlin und Brandenburg sind Rauchwarnmelder in allen Aufenthaltsräumen Pflicht. In Baden-Württemberg sollen sie zudem in allen Räumen installiert werden, in denen Personen bestimmungsmäßig schlafen.

  • Dürfen Rauchwarnmelder angestrichen werden?

    Nein. Rauchwarnmelder dürfen nicht angestrichen werden.

  • Wie können Gehörlose im Brandfall gewarnt werden?

    Damit auch Gehörlose im Fall eines Brands gewarnt werden, gibt es ein spezielles Gehörlosenset. Dieses beinhaltet zum einen ein Rüttelkissen, welches den Nutzer im Fall eines Alarms im Schlaf durch Vibration weckt. Zum anderen warnt ein Blitzlicht den Nutzer vor einem Brand.

  • Muss ein Rauchwarnmelder immer an der Decke montiert werden?

    Grundsätzlich müssen Rauchwarnmelder immer an der Decke montiert werden, da der Rauch nach oben steigt. Bei beispielsweise abgehängten Decken darf gemäß DIN 14676 unter bestimmten Voraussetzungen mit entsprechenden Rauchwarnmeldern auch eine Montage an der Wand erfolgen.

  • Kann der Rauchwarnmelder auch an die Decke geklebt werden?

    Grundsätzlich ist die Montage von Rauchwarnmeldern durch ein Klebepad laut DIN 14676 erlaubt. Allerdings montieren wir unsere Rauchwarnmelder grundsätzlich mit Schrauben und Dübeln, da die Rauchwarnmelder so nach 10 Jahren, ohne die Tapete o.Ä. von der Decke zu reißen, wieder demontiert werden können. Die neuen Rauchwarnmelder können dann in die bereits vorhandenen Löcher montiert werden.

  • Wie oft müssen die Rauchwarnmelder geprüft werden?

    Das hängt davon ab, welchen Rauchwarnmelder-Typen Sie haben. Weitere Informationen finden sie hier.

  • Was wird bei der Wartung der Rauchwarnmelder geprüft?

    Bei der Wartung wird Folgendes geprüft:

    • Ist der Rauchwarnmelder alarmbereit?

    • Ist der Rauchwarnmelder beschädigt oder defekt?

    • Ist die Raucheintrittsöffnung frei?

    • Ist der Rauchwarnmelder noch im Montageteller montiert?

    • Ist der Rauchwarnmelder noch so montiert, dass im Umkreis von 50 cm um den Rauchwarnmelder keine Hindernisse sind, die das Eindringen von Brandrauch verhindern?

  • Wie oft muss die Batterie des Rauchwarnmelders gewechselt werden?

    Das hängt davon ab, welchen Rauchwarnmelder-Typen Sie haben. Weitere Informationen finden sie hier.

  • Was ist der Unterschied zwischen dem Detos 4.0 und dem Detos 1.4?

    Weitere Informationen finden sie hier:

    Objektus Modelle

  • Ist es Pflicht die Wartung der Rauchwarnmelder durchführen zu lassen?

    Der Eigentümer kann die Wartung selbst übernehmen oder diese an ein Dienstleistungsunternehmen der Wohnungswirtschaft delegieren. Wurden wir mit der Wartung der Geräte beauftragt, so sind die Nutzer dazu verpflichtet, die Wartung durch unseren Kundendiensttechniker zu dulden.

  • Warum findet der Termin zur Montage/Wartung der Rauchwarnmelder während der Arbeitszeit statt?

    Da auch unsere Kundendiensttechniker Arbeitnehmer sind, arbeiten sie ebenso zu den üblichen Arbeitszeiten, in der Regel von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr.

  • Kann ich den Rauchwarnmelder zur Wartung vor die Tür legen?

    Nein. Da bei der Wartung auch geprüft werden muss, ob der Rauchwarnmelder noch im Montageteller montiert ist und ob der Rauchwarnmelder noch so montiert ist, dass im Umkreis von 50 cm um den Rauchwarnmelder keine Hindernisse sind, die das Eindringen von Brandrauch verhindern.

  • Kann ich den Schlüssel für die Montage/Wartung der Rauchwarnmelder unter die Fußmatte legen?

    Nein. Aus versicherungstechnischen Gründen betreten unsere Kundendiensttechniker die Wohnungen nur im Beisein einer zweiten Person.

  • Warum kann ich den Termin zur Montage/Wartung der Rauchwarnmelder nicht absagen oder verschieben?

    Die Montage und Wartung der Rauchwarnmelder ist ein Systemgeschäft, in dem sich die Kundendiensttechniker selbst terminieren. Da zu den Terminen alle Nutzer (am zweiten nur die Nutzer, die beim ersten Termin nicht anwesend waren) anwesend sein müssen, ist das Absagen oder Verschieben der Termine nicht möglich. Dies wäre ansonsten mit erheblichen Kosten verbunden, die wir den Nutzern nicht zumuten wollen.

  • Wann und wie wird ein Termin bekannt gegeben?

    Der erste Termin wird ca. 10 bis 14 Tage vorher durch einen Hausaushang bekannt gegeben. Sollte ein zweiter Termin nötig sein, erhalten die entsprechenden Nutzer eine grüne Benachrichtigungskarte mit dem zweiten Termin in ihren Briefkasten. Der zweite Termin findet in der Regel 10 bis 14 Tage nach dem ersten Termin statt.

  • Ich konnte weder am ersten, noch am zweiten Termin vor Ort sein. Was muss ich jetzt tun?

    Bitte setzen Sie sich erst ca. eine Woche nach Verstreichen des zweiten Termins mit uns in Verbindung, um einen kostenpflichtigen Individualtermin zu vereinbaren.

  • Wie ist das weitere Vorgehen nach der Beauftragung?
    • Innerhalb der kommenden ca. 8 Wochen wird sich unser Kundendiensttechniker per Hausaushang in Ihrer Liegenschaft anmelden.

    • Der Hausaushang wird ca. 10 Tage vor dem Termin ausgehängt.

    • Nicht angetroffene Bewohner erhalten eine Information mit einem kostenfreien Folgetermin (ca. eine Woche später, an einem anderen Wochentag, zu einer anderen Uhrzeit).

    • Bewohner, die auch bei dem zweiten Termin nicht angetroffen wurden, erhalten eine Informationskarte mit der Bitte, sich mit uns zwecks Terminvereinbarung in Verbindung zu setzen.

    • Nach Vollendung der Montage erhält der Auftraggeber eine Auflistung der installierten Rauchwarnmelder.

Fakten zu Objektus
80+
Mitarbeiter
2.700+
Kunden
380.000+
Wohneinheiten
8
Standorte