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Messdienst­leistung

Heizkostenverteiler:
Alle Infos für Eigentümer:innen und Hausverwaltungen

Die Heizkostenverordnung (HKVO) sieht vor, dass Mieter:innen nur die Heizenergie bezahlen, die sie tatsächlich verbrauchen. In der Praxis wird dies durch so genannte Heizkostenverteiler (HKV) erreicht. Auf dieser Seite finden Sie alle relevanten Informationen zu Geräteanforderungen, Montage und Betrieb von Heizkostenverteilern. Außerdem beantworten wir die wichtigsten Fragen von Bewohner:innen und von Vermieter:innen rund um Heizkostenverteiler.

Was sind Heizkostenverteiler und wie funktionieren sie?

Heizkostenverteiler (HKV) sind Messgeräte, die mittels Sensoren die Temperatur am Heizkörper und im Raum erfassen. Über den Zeitraum eines Jahres ergibt die Differenz der beiden Messwerte einen Kennwert. Wichtig: Die vom HKV ermittelten Messwerte stellen in der Regel noch nicht den Wärmeverbrauch selbst dar. Vielmehr wird der Wert im Rahmen der Wärmeverbrauchsberechnung mit einem Faktor verrechnet, der die Wärmeleistung des Heizkörpers und gerätespezifische Aspekte berücksichtigt.

Anschließend wird die Kennzahl mit den Werten der Heizkostenverteiler aller Wohneinheiten im Objekt ins Verhältnis gesetzt. Daraus ergibt sich der genaue Anteil der einzelnen Wohnungen am Gesamtenergieverbrauch und die Heizkosten können verbrauchsabhängig aufgeteilt werden.

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Montage der Heizkostenverteiler
durch professionelles Fachpersonal

Heutzutage kommen ausschließlich elektronische Heizkostenverteiler zum Einsatz. Neu installierte Geräte müssen nach der novellierten Heizkostenverordnung zudem fernablesbar sein.

Die Montage der Geräte erfolgt durch einen professionellen Dienstleister. In Objekten mit zentralen Heizungssystemen verwendet man Heizkostenverteiler derselben Bauart, um optimale Vergleichbarkeit der Messwerte zu gewährleisten.

Die DIN EN 835 legt fest, wie die Verteiler am Heizkörper anzubringen sind. Für die Erfassung eignen sich Bereiche mit effektiver, mittlerer Wärmeabgabe über einen großen Temperaturbereich. Bei vertikal durchströmten Heizkörpern befindet sich diese Stelle meist bei 75 Prozent der Bauhöhe. Mithilfe eines Messgeräts stellt der Fachmann die optimale Montage sicher. Die Heizkostenverteiler werden bei der Montage am Heizkörper plombiert und sind vor Manipulation geschützt.

Moderne Funk-Heizkostenverteiler verfügen über eine Lithium-Batterie mit einer Laufzeit von mehr als 10 Jahren. Nach der Montage ist bis zum Austausch der Geräte keine weitere Wartung vor Ort erforderlich.

Installateur von Objektus montiert einen Heizkostenverteiler.

Gut zu wissen: Wird eine bestimmte Heizkörperbaulänge überschritten, kann es erforderlich sein, mehr als einen Heizkostenverteiler am Heizkörper zu montieren, da es mehrere Temperaturmittelpunkte gibt. Die gesamte Wärmeleistung verteilt sich dann auf mehrere Geräte, sodass sich durch Addition der Gesamtverbrauch ergibt.

Benötigen Sie Unterstützung? Objektus übernimmt die Installation der Heizkostenverteiler sowie die entsprechende Betreuung.

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Fernablesbare Heizkostenverteiler werden für Vermieter:innen Pflicht

Ab 2027 gibt es eine Umrüstungspflicht auf fernablesbare Heizkostenverteiler gemäß § 5 HeizkostenV. Als Eigentümer:in gilt es bei der Umrüstung folgendes zu beachten:

  • Seit ein paar Jahren dürfen nach der gesetzlichen Verordnung über die Heizkostenberechnung (HKVO) ausschließlich elektrische Heizkostenverteiler eingebaut werden. Diese ersetzen nach und nach die Heizkostenverteiler mit Verdunstungsprinzip und die Kapillarrohrheizkostenverteiler.
  • In einer Übergangsphase bis Ende 2026 sind fernablesbare und interoperable Heizkostenverteiler bei der Neuinstallation Pflicht. Dies gilt nicht, wenn Sie nur ein einzelnes Gerät, beispielsweise nach einem Defekt, ersetzen.
  • Ab 1. Januar 2032 müssen alle Verteiler über die neuen Funktionen verfügen.


Wir empfehlen Ihnen, zeitnah umzurüsten und schon heute zu profitieren. Funkfähige Heizkostenverteiler erleichtern die Verwaltung Ihrer Immobilien. Detaillierte Abrechnungen, wie sie die HKVO vorsieht, sind ohnehin nur mit intelligenter Messtechnologie zu realisieren.

Sensorik wie smarte Heizkostenverteiler oder Rauchwarnmelder sind wichtige Bestandteile der digitalen Wohnungswirtschaft. Durch die gewonnene Transparenz können Kosten und Ressourcen gespart und Objekte effizienter verwaltet werden.

Digitale Heizkostenverteiler bringen Vorteile für Vermieter:innen und Mieter:innen

Mit digitalen Heizkostenverteilern werden Verbrauchsdaten per Funk übertragen, was folgende Vorteile bietet:

  • Verbrauchswerte werden automatisch erfasst und können in Ihr Abrechnungssystem integriert werden.
  • Defekte Geräte fallen sofort auf und Konflikte durch fehlerhafte Sensorik und fehlender Verbrauchsdaten werden vermieden.
  • Funkfähige Heizkostenverteiler ermöglichen Ablesen ohne Vororttermin und sparen damit Kosten und Aufwand.

Objektus Funk-Heizkostenverteiler

Objektus bietet Ihnen zuverlässige Funk-Heizkostenverteiler von renommierten Herstellern. So garantieren wir Ihnen höchste Qualität und genau zu Ihrem Objekt passende Heizkostenverteiler – und zudem vermeiden wir so mögliche Lieferengpässe.

Entdecken Sie jetzt unsere aktuellen Geräte und downloaden Sie unseren Flyer:

Vertrauen Sie bei fernablesbaren Geräten auf kompetente Dienstleister

Seit dem 01.12.22 müssen alle neu verbauten Geräte interoperabel sein. Das bedeutet, dass Messgeräte verschiedener Hersteller miteinander kompatibel sind. Ein Wechsel des Service-Anbieters wirkt sich somit nicht auf den Betrieb der Geräte aus.

Eigentümer:innen haben die Möglichkeit, Verteiler zu mieten oder zu kaufen. Die Mietkosten für einen Verteiler gehören übrigens zu den umlagefähigen Nebenkosten.

Vertrauen Sie beim Umstieg auf fernablesbare Heizkostenzähler auf einen zentralen Ansprechpartner für Montage, Betrieb und Stördienst und vermeiden Sie zusätzlichen Aufwand. Zudem profitieren Sie von digitalen Lösungen wie personalisierten Webportalen oder einer Schnittstelle zu Ihrer Verwaltersoftware. So haben Sie alle Informationen für Ihre Mieter:innen in einem Portal.

Verteiler, Verbrauchsinformationen, Abrechnungen: Objektus bietet Full-Service-Lösung

Wir von Objektus unterstützen Sie gerne bei der Umrüstung Ihrer Immobilien.

  • Als führendes Unternehmen im Bereich Smart Building bieten wir umfassende Leistungen zur rechtssicheren Umsetzung der Heizkostenverordnung.
  • Mit unseren Hightech-Sensoren lässt sich die Heizkostenabrechnung sinnvoll ergänzen. Installieren Sie zum Beispiel nicht nur ein Gateway und Heizkostenverteiler, sondern gleich Sensoren, die auch die Hauptzähler ablesen.
  • Mit intelligenter Management-Software und weiteren Dienstleistungen, wie der Erstellung der Heizkostenabrechnung und dem Versand der monatlichen Verbrauchsinformationen, sind wir der ideale Partner, wenn Sie Immobilien effizienter verwalten wollen.
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    Fragen und Antworten zu
    Heizkostenverteilern (HKV) für Bewohner:innen

  • Warum ist mein Verbrauch so hoch?

    Ihr Verbrauch wird durch viele verschiedene Faktoren beeinflusst und kann sich daher im Laufe des Jahres stark verändern. Wenn sich die Anzahl der Personen in Ihrer Wohnung ändert oder Sie viel im Homeoffice gearbeitet haben, beeinflusst dies Ihren Verbrauch. Aber auch externe Faktoren wie die Durchschnittstemperatur in diesem Jahr (und damit die Zeiten, in denen Sie heizen mussten) oder die Energieeffizienz Ihres Gebäudes spielen eine Rolle.

  • Wer ist für den Versand der monatlichen Verbrauchsübersicht (UVI) zuständig?

    Gemäß § 6a Absatz 1 HeizkostenV müssen Gebäudeeigentümer:innen, in deren Gebäuden fernablesbare Messgeräte installiert sind, den Nutzer:innen (Mieter:innen und Wohnungseigentümer:innen) monatlich Verbrauchsinformationen mitteilen.

    Objektus sendet Ihnen Ihre monatliche Verbrauchsübersicht, auch unterjährige Verbrauchsinformationen (UVI) genannt, per E-Mail oder postalisch, falls keine E-Mailadresse vorhanden ist. Vermieter:innen oder Hausverwalter:innen können Ihre E-Mailadresse ganz einfach hinterlegen. Es ist nicht nur nutzerfreundlich, sondern spart wertvolle Ressourcen, welche ansonsten monatlich für die Versendung eines Briefes aufgebracht werden müssten. Die Registrierungsdaten finden Sie auf Ihrem UVI-Schreiben.

  • Wann erhalte ich meine Abrechnung?

    Nach der Ablesung wird die Rechnung durch uns erstellt und an die Vermieter:innen und Hausverwaltungen gesendet, die dann sonstige Nebenkosten ergänzen können, bevor Sie die vollständige Abrechnung erhalten.

  • Von wem erhalte ich meine Abrechnung?

    Das ist abhängig von Ihrem Vertrag mit Ihrem Vermieter bzw. Ihrer Vermieterin oder mit der Hausverwaltung, die als Vertragspartner mit uns, Objektus, eine Gesamtabrechnung für das Gebäude sowie die Einzelabrechnung aller Bewohner:innen erhalten. Vermieter:innen oder die Hausverwaltung werden dann die Einzelabrechnung an Sie weitergegeben.

  • Erhalte ich meine Abrechnungen weiterhin in Papierform?

    Sie erhalten weiterhin für Ihre Unterlagen eine Abrechnung in Papierform von Ihrem Vermieter bzw. Ihrer Vermieterin oder Ihrer Hausverwaltung. Der Zugang über das Mieterportal ist die digitale Alternative, um schnell und unkompliziert orts- und geräteunabhängig auf die aktuellen und vergangenen Verbrauchswerte zugreifen zu können.

  • Aus welchen Teilen setzt sich die Einzelabrechnung zusammen?

    Die Einzelabrechnung besteht aus vier Teilen:

    • einem Überblick zum Nutzungs- und Abrechnungszeitraum, Guthaben- oder Nachzahlungsbetrag und der Zusammensetzung des Betrags
    • der Zusammensetzung des Anteils an den Gesamtkosten aufgeteilt in Heiz-, Kalt- und Warmwasserkosten
    • die Ablesedaten pro Ablesegerät aus Ihrer Wohnung
    • die Kostenaufstellung des gesamten Gebäudes
  • Wieso ist die Nachzahlung, trotz Vorauszahlungen, so hoch?

    Die Höhe der Heiz- und Wasserkosten variiert alljährlich aufgrund von verschiedensten Einflussfaktoren:

    • wie wetterbedingte Außentemperaturen, die die verbrauchte Energiemenge sowie die Dauer der Heizperiode beeinflussen
    • wie gestiegene Energiepreise und Abgaben
    • wie eine veränderte Personenanzahl im Haushalt oder Nutzungsverhalten, zum Beispiel eine höhere Nutzung von Räumen durch Homeoffice o.ä.

    Wenn Sie noch Fragen zur Abrechnung haben, kontaktieren Sie jederzeit Ihren Vermieter bzw. Ihre Vermieterin oder Ihre Hausverwaltung.

  • Weshalb wurde meine Vorauszahlung erhöht?

    Die Basis für die Berechnung der Vorauszahlung bildet die Heizkostenabrechnung des Vorjahres. Wenn es zu hohen Nachzahlungen kommt, wird die Vorauszahlung entsprechend angepasst, um eine weitere hohe Nachzahlung im kommenden Jahr zu vermeiden. Auch der umgekehrte Fall kann eintreten: Wenn eine hohe Rückzahlung entsteht und die Vorauszahlung nach unten korrigiert wird. Unabhängig davon besteht für Sie jederzeit die Möglichkeit bei Ihrem Vermieter bzw. Ihrer Vermieterin oder Ihrer Hausverwaltung eine Anpassung der Vorauszahlung vorzunehmen, wenn beispielsweise eine weitere Person zum Haushalt hinzukommt oder wegfällt.

  • Was ist der Heizkörperfaktor und wie wird er berechnet?

    Berechnen des Verbrauchswerts: Heizkostenverteiler erfassen die Wärme in fabrikatseigenen Einheiten. Um die verbrauchte Wärme zu bestimmen, wird die Anzahl der Verbrauchseinheiten mit einem Faktor multipliziert. Daraus ergibt sich als Produkt der Verbrauchswert, welcher die durch diesen Heizkörper verbrauchte Wärme widerspiegelt.
Für die Bestimmung der Faktoren werden zusätzliche Informationen benötigt. Dabei handelt es sich zum einen um die Wärmeleistung des Heizkörpers und zum anderen um einen gerätespezifischen Wert, welcher vom verwendeten Typ des montierten Heizkostenverteilers abhängt und vom Hersteller vorgegeben wird. Aus diesen beiden Werten wird der jeweilige Faktor berechnet. Hierbei handelt es sich um eine technisch anerkannte Vorgehensweise, die nach gesetzlichen Standards sowie durch geschultes Personal durchgeführt wird.

  • Wen kann ich bei Fragen zur Abrechnung kontaktieren?

    Kontaktieren Sie dafür am besten Ihren Vermieter bzw. Ihre Vermieterin oder Ihre Hausverwaltung.