Erfahren Sie Aktuelles aus der Immobilienwirtschaft:
Verwalterfrühstück Leipzig I Energiewende Immobilienwirtschaft
EnSimiMaV - Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen
GEG – Gebäudeenergiegesetz
Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz
Unsere bundesweiten Leistungen umfassen die Installation der Geräte und die entsprechende Betreuung – inklusive Full-Service bei defekten Rauchwarnmeldern oder Fehlalarmen. Wir bieten Ihnen sämtliche Lösungen, um den Vorgaben der novellierten Heizkostenverordnung gerecht zu werden, inkl. Erstellung der Heizkostenabrechnungen und Versand der unterjährige Verbrauchsinformationen (UVI) an die Bewohnenden, ob per E-Mail oder postalisch.
Wenn von nun an fernablesbare Messgeräte aufgrund gesetzlicher Vorgaben den Standard darstellen, können Hausverwaltungen diesen Umbruch sehr gut nutzen,
um gleichzeitig Prozesse zu verschlanken oder neue Geschäftsfelder zu erschließen. Wir bieten die Lösung mit einer Vielzahl von Sensoren.
Neben unserer Zentrale in Norderstedt bei Hamburg sind wir deutschlandweit mit sieben Niederlassungen vertreten. Und mit insgesamt 130 Kundendiensttechnikern stellen wir den umfassenden Service bei Ihnen vor Ort sicher.
Rauchwarnmelder können Leben retten. Deswegen schreibt jetzt auch Sachsen als letztes Bundesland die Rauchwarnmelderpflicht gesetzlich vor. Für die Installation und die Wartung der Geräte sind die Eigentümer:innen verantwortlich, auch in Mietwohnungen. Sie müssen schnell handeln, denn die Übergangsfrist zur Anbringung der Rauchwarnmelder läuft nur bis zum 31. Dezember 2023. Sind die Geräte bis dahin nicht installiert, kann das im Brandfall schwerwiegende Konsequenzen haben. Die Objektus GmbH ist deutschlandweiter Spezialanbieter für Sicherheit und Digitalisierung. Sie unterstützt Eigentümer:innen bei allen wichtigen Fragen rund um das Thema Rauchwarnmelder(pflicht).
Auszug aus sächsische Bauordnung:
Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, und Flure, die zu diesen Aufenthaltsräumen führen, sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten, soweit nicht für solche Räume eine automatische Rauchdetektion und angemessene Alarmierung sichergestellt sind. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst. Eigentümer bereits bestehender Nutzungseinheiten mit Räumen nach Satz 1 sind verpflichtet, diese bis zum 31. Dezember 2023 entsprechend auszustatten.
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Objektus ist auf dem Weg zum führenden Serviceanbieter des smarten Gebäudes. Begleiten Sie uns dabei!
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