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Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG)

Am 1. Januar 2023 ist das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO₂KostAufG) in Kraft getreten. Es regelt, wie die CO₂-Kosten für das Heizen zwischen Vermietern und Mietern aufgeteilt werden. Für Wohngebäude gilt grundsätzlich ein Zehn-Stufen-Modell. Seit 2026 gelten zudem neue gesetzliche Vorgaben für bestimmte neu eingebaute Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen. Für diese gelten ab 2028 besondere Regelungen zur Kostenaufteilung. Mit unserem kostenlosen Objektus CO₂-Rechner können Sie die CO₂-Kosten und deren Aufteilung für Ihr Gebäude berechnen.

Was ist das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG)?

Wer mit Öl oder Gas heizt, muss seit 2021 eine zusätzliche Abgabe zahlen, die helfen soll, den CO2-Ausstoß in Gebäuden zu senken. Bis dato konnten Vermieter die Kosten für die CO2-Bepreisung vollständig an ihre Mieter weitergeben. Ab 2023 müssen sich Vermieter in vielen Fällen an der Klimaabgabe der Mieter fürs Heizen beteiligen. Bei Wohngebäuden mit einem sehr hohen Kohlendioxidausstoß von mindestens 52 kg CO₂ pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr tragen Vermieter grundsätzlich 95 Prozent der CO₂-Kosten. Der Mieteranteil beträgt in diesem Fall 5 Prozent. Bei Nichtwohngebäuden wie zum Beispiel Gewerbeimmobilien werden die CO₂-Kosten grundsätzlich hälftig zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt.

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Was ist das Ziel des CO2KostAufG?

Ziel der Bundesregierung war es, mit diesem Gesetz eine faire Verteilung der CO₂-Kosten zwischen Vermietern und Mietern zu erreichen. Vermieter sollen durch das CO₂KostAufG dazu angehalten werden, ihre Wohngebäude energetisch zu verbessern. Mieter wiederum sollen dazu angeregt werden, ihren Energieverbrauch zu optimieren.

Wer ist vom CO2KostAufG betroffen?

Vom CO2KostAufG betroffen sind alle Vermieter von Wohn- und Gewerbeimmobilien, in welchen Brennstoffe in getrennten oder verbundenen Anlagen zur Wärmeerzeugung für Heizung und Warmwasser eingesetzt werden. Für solche Anlagen sind entsprechend dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) Standardwerte für Emissionsfaktoren festgelegt. Das Gesetz gilt auch für die eigenständige gewerbliche Lieferung von Wärme und Warmwasser bzw. für die zur Wärmeerzeugung eingesetzten Brennstoffe. Besondere Regelungen gelten, wenn öffentlich-rechtliche Vorgaben energetischen Verbesserungen des Gebäudes oder der Wärmeversorgung entgegenstehen – beispielsweise aufgrund des Denkmalschutzes oder eines Anschluss- und Benutzungszwangs. In diesen Fällen kann sich der vom Vermieter zu tragende Anteil reduzieren oder die Aufteilung der CO₂-Kosten entfallen.

Wie werden die CO₂-Kosten in der Heizkostenabrechnung berücksichtigt?

Die CO₂-Kosten werden im Rahmen der jährlichen Heizkostenabrechnung zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt. Bei Wohngebäuden richtet sich der jeweilige Anteil grundsätzlich nach dem CO₂-Ausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Werden die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zur CO₂-Kostenaufteilung in der Heizkostenabrechnung nicht ausgewiesen, können Mieter ihren Heizkostenanteil um 3 Prozent kürzen.

Wie erfolgt die Kostenaufteilung der CO₂-Bepreisung nach dem CO2KostAufG?

Es kommt dabei auf die Immobilienart an: Bei Wohngebäuden richtet sich die Aufteilung grundsätzlich nach dem spezifischen CO₂-Ausstoß des Gebäudes in Kilogramm CO₂ pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Je höher dieser Wert ausfällt, desto größer ist in der Regel der Anteil des Vermieters an den CO₂-Kosten. Bei Nichtwohngebäuden wie Gewerbeimmobilien gilt eine 50:50-Aufteilung der CO₂-Kosten zwischen Mieter und Vermieter.

Welche Regelung gilt ab 2028 für neue fossile Heizungen?

Für bestimmte neu eingebaute Heizungsanlagen, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas betrieben werden, gelten ab 2028 abweichende Regeln. Bei betroffenen Wohnraummietverhältnissen werden die CO₂-Kosten grundsätzlich hälftig zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt. Das Zehn-Stufen-Modell kommt in diesen Fällen nicht zur Anwendung.

Der Objektus CO₂-Rechner

Mit unserem kostenlosen Rechner können Sie in nur wenigen Schritten Ihre persönliche CO2-Kostenaufteilung nach dem CO2KostAufG berechnen.

Kosten­rechner

Was müssen Vermieter bei künftigen Heizkostenabrechnungen beachten?

Gemäß dem CO2KostAufG müssen auf der jährlichen Heizkostenabrechnung folgende Angaben enthalten sein:

  • die Einstufung des Gebäudes
  • der Anteil der Kohlendioxidkosten für Mieter
  • die Berechnungsgrundlage

Dazu werden Daten zum CO2-Ausstoß und den CO₂-Kosten benötigt, die Sie auf der Rechnung des Brennstoff- und Wärmelieferanten finden.

Fragen und Antworten zum CO₂-Preis

  • Was ist der CO₂-Preis und warum gibt es ihn?

    Der CO₂-Preis verteuert den Verbrauch fossiler Brennstoffe wie Erdgas und Heizöl entsprechend der dabei entstehenden CO₂-Emissionen. Ziel ist es, den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren und den Umstieg auf klimafreundlichere Alternativen attraktiver zu machen.

    In Deutschland bildet das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) die Grundlage für die nationale CO₂-Bepreisung.

  • Wie hoch ist der CO₂-Preis 2026?

    Für 2026 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO₂. Die Emissionszertifikate werden innerhalb dieses Korridors versteigert.

    Von 2021 bis 2025 galten dagegen staatlich festgelegte Festpreise. Seit 2026 erfolgt der Übergang zu einer stärker marktbasierten Preisbildung.

  • Wie entwickelt sich der CO₂-Preis ab 2027?

    Für 2027 ist derzeit vorgesehen, den Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO₂ beizubehalten. Grundlage ist ein aktueller Referentenentwurf; die Regelung ist noch nicht beschlossen.

    Ab 2028 sollen die fossilen Brennstoffemissionen aus den Bereichen Gebäude und Verkehr weitgehend in den europäischen Emissionshandel EU ETS 2 überführt werden. Der CO₂-Preis wird dann stärker durch den Handel mit Emissionszertifikaten bestimmt und kann entsprechend schwanken.

  • Wer zahlt den CO₂-Preis – Mieter oder Vermieter?

    Bei vermieteten Wohngebäuden werden die CO₂-Kosten grundsätzlich zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Wie hoch der jeweilige Anteil ist, richtet sich derzeit nach dem CO₂-Ausstoß des Gebäudes und dem Zehn-Stufen-Modell des CO₂-Kostenaufteilungsgesetzes.

    Je höher der CO₂-Ausstoß eines Wohngebäudes, desto größer ist grundsätzlich der Kostenanteil des Vermieters.

Fragen und Antworten zur CO₂-Kostenaufteilung für Vermieter und Verwalter

  • Wie werden die CO₂-Kosten zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt?

    Bei Wohngebäuden richtet sich die Aufteilung der CO₂-Kosten nach dem CO₂-Ausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Grundlage ist ein Zehn-Stufen-Modell.

    Bei einem Gebäude mit niedrigem CO₂-Ausstoß trägt der Mieter einen größeren Anteil. Mit zunehmendem CO₂-Ausstoß steigt der Anteil des Vermieters. Damit sollen sowohl energiesparendes Verhalten als auch Investitionen in energetisch bessere Gebäude gefördert werden.

  • Wie funktioniert das Zehn-Stufen-Modell zur CO₂-Kostenaufteilung?

    Das Zehn-Stufen-Modell ordnet Wohngebäude anhand ihres jährlichen CO₂-Ausstoßes pro Quadratmeter Wohnfläche einer von zehn Stufen zu.

    Bei einem CO₂-Ausstoß von weniger als 12 kg CO₂/m² pro Jahr trägt der Mieter 100 Prozent der CO₂-Kosten. Bei einem Ausstoß von mindestens 52 kg CO₂/m² pro Jahr trägt der Vermieter 95 Prozent und der Mieter 5 Prozent. Dazwischen verändert sich die Kostenverteilung stufenweise.

  • Wie berechne ich die CO₂-Kosten für mein Gebäude?

    Für die Berechnung werden unter anderem der CO₂-Ausstoß des Gebäudes, die Wohnfläche und die im Abrechnungszeitraum angefallenen CO₂-Kosten benötigt. Aus dem CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter und Jahr ergibt sich bei Wohngebäuden die Einstufung in das Zehn-Stufen-Modell und damit die Aufteilung zwischen Vermieter und Mieter.

    Mit unserem CO₂-Kostenrechner können Sie die Aufteilung der CO₂-Kosten für Ihr Gebäude einfach berechnen.

  • Wo finde ich den CO₂-Ausstoß meines Gebäudes?

    Für die Berechnung werden unter anderem der CO₂-Ausstoß des Gebäudes, die Wohnfläche und die im Abrechnungszeitraum angefallenen CO₂-Kosten benötigt. Aus dem CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr ergibt sich bei Wohngebäuden die Einstufung in das Zehn-Stufen-Modell und damit die Aufteilung zwischen Vermieter und Mieter.

    Mit unserem CO₂-Kostenrechner können Sie die Aufteilung der CO₂-Kosten für Ihr Gebäude einfach berechnen.

  • Gilt die CO₂-Kostenaufteilung auch für Nichtwohngebäude?

    Ja. Das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz gilt grundsätzlich auch für vermietete Nichtwohngebäude, beispielsweise Büro- oder Gewerbeimmobilien.

    Bei Nichtwohngebäuden werden die CO₂-Kosten derzeit grundsätzlich hälftig zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt. Damit unterscheidet sich die Berechnung von dem Zehn-Stufen-Modell für Wohngebäude.