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CO2KostAufG

Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG)

Am 01.01.2023 ist das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) in Kraft getreten. Sicherlich haben Sie viele Fragen zu diesem Thema, die wir im Folgenden beantworten möchten. Zudem stellen wir Ihnen einen CO2-Rechner für Ihre CO2-Kostenprognose zur Verfügung.

Was ist das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz?

Wer mit Öl oder Gas heizt, muss seit 2021 eine zusätzliche Abgabe zahlen, die helfen soll, den CO2-Ausstoß in Gebäuden zu senken. Bis dato konnten Vermieter:innen die Kosten für die CO2-Bepreisung vollständig an ihre Mieter:innen weitergeben. Ab 2023 müssen sich Vermieter:innen in vielen Fällen an der Klimaabgabe der Mieter:innen fürs Heizen beteiligen. Bei Häusern mit einem sehr hohen Kohlendioxidausstoß pro Quadratmeter sollen sie 95 Prozent des CO2-Preises übernehmen. Bei Nichtwohngebäuden wie Gewerbeimmobilien sollen die Kosten pauschal hälftig geteilt werden.

Wenn Sie die Energiebilanz Ihres Gebäudes verbessern möchten, unterstützen wir Sie gern mit unseren cleveren Lösungen! Vereinbaren Sie einfach einen unverbindlichen Beratungstermin!

Was ist Ziel des CO2KostAufG?

Ziel der Bundesregierung war es, mit diesem Gesetz eine faire Verteilung der CO2-Kosten zwischen Vermieter:innen und Mieter:innen zu erreichen. Vermieter:innen sollen durch das CO2KostAufG angehalten werden, ihre Wohngebäude energetisch zu verbessern. Mieter:innen wiederum sollen dazu angeregt werden, ihren Energieverbrauch zu optimieren.

Wer ist vom neuen CO2KostAufG betroffen?

Alle Vermieter:innen von Wohn- und Gewerbeimmobilien, in welchen Brennstoffe in getrennten oder verbundenen Anlagen zur Wärmeerzeugung für Heizung und Warmwasser im Einsatz sind, sind vom CO2KostAufG betroffen. Für solche Anlagen sind entsprechend dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) Standardwerte für Emissionsfaktoren festgelegt. Auch für die eigenständige gewerbliche Lieferung von Wärme und Warmwasser gilt das Gesetz – bzw. für die zur Wärmeerzeugung eingesetzten Brennstoffe.

Wann ist die Abgabe für Vermieter:innen fällig?

Die Vorgaben zur CO2-Kostenaufteilung sollen auf Abrechnungszeiträume angewendet werden, die am 01.01.2023 begannen oder danach beginnen. CO2-Kosten, die durch den Brennstoffverbrauch angefallen und vor dem 01.01.2023 in Rechnung gestellt wurden, bleiben unberücksichtigt.

Im Rahmen der Heizkostenabrechnung bietet Objektus selbstverständlich eine Lösung an. Zudem helfen wir Ihnen mit unseren Smart-Building-Lösungen die CO₂-Kosten zu senken.

Wie erfolgt die Kostenaufteilung der CO₂-Bepreisung?

Es kommt dabei auf die Immobilienart an: Bei Wohngebäuden und Gebäuden mit Mischnutzung unterliegt die Kostenaufteilung einem Zehn-Stufen-Modell, basierend auf dem tatsächlichen Verbrauch. Vermieter:innen von Gebäuden mit einer sehr schlechten Energiebilanz sollen einen hohen Anteil an der CO2-Bepreisung tragen. Ist dagegen die Energiebilanz sehr gut, sollen die Mieter:innen nach wie vor die Kosten der CO2-Bepreisung komplett zahlen. Bei Nichtwohngebäuden wie Gewerbeimmobilien sollen die Kosten pauschal hälftig geteilt werden. Ab dem Jahr 2025 soll ein Stufenmodell für Nichtwohngebäude eingeführt werden.


 

Der Objektus CO₂-Rechner

Unser Rechner lässt Sie in nur wenigen Schritten ermitteln, in welchem Verhältnis die CO₂-Kosten zwischen Vermieter:innen und Mieter:innen aufgeteilt werden – für die Versorgung mit Gas, Öl und Fernwärme.

Kosten­rechner

Wer regelt den CO₂-Preis?

Der CO2-Preis muss für die Freisetzung von Kohlendioxid bezahlt werden. Er bezieht sich auf die CO2-Menge, die bei der Verbrennung fossiler Energieträger wie etwa Erdöl oder Kohle entsteht und freigesetzt wird. Der CO2-Preis richtet sich derzeit nach einem staatlich festgelegten Preispfad, der kontinuierlich ansteigt und ab 2026 marktwirtschaftlich festgelegt wird. Maßgeblich dafür ist vor allem das BEHG. Die Einnahmen aus dem CO2-Preis gehen in den staatlichen Energie- und Klimafonds und müssen nicht in den Gebäudebereich zurückfließen, sondern dürfen auch für andere Zwecke genutzt werden.

Wer zahlt den CO₂-Preis?

Der CO2-Preis wird auf fossile Energieträger fürs Heizen und im Verkehrssegment erhoben. Zunächst bezahlen Energieabnehmer:innen den CO2-Preis mit ihrer Energierechnung. Sie reichen die Kosten schließlich an die Endverbraucher:innen weiter. Die Aufteilung im Gebäude erfolgt in Zukunft über das Zehn-Stufen-Modell mit der Heizkostenabrechnung.

Wie hoch ist der CO₂-Preis?

Im Jahr 2021 lag der Preis bei 25 €/t CO2. In diesem Jahr sind es 45 €/t CO2 und bis 2025 steigen die Kosten schrittweise auf 55 €/t CO2. Dann erfolgt die Überführung in ein marktwirtschaftliches System mit Emissionszertifikaten, wie es sie heute bereits im Energie- und Industriesektor gibt. Während der Übergangsphase von 2026 auf 2027 werden die Zertifikate zwischen 55 und 65 € gehandelt. Ab 2027 erfolgt eine reine Mengensteuerung durch den Handel mit vorher festgelegten Mengen an Zertifikaten.