EU-Energieeffizenz-Richtlinie EED
Zeitplan der EED
Seit dem 25. Dezember 2018 ist die novellierte EU-Energieeffizenz-Richtlinie (EED) in Kraft. Die EU-Mitgliedsstaaten sind dazu verpflichtet, deren Vorgaben bis zum 25. Oktober 2020 in nationales Recht umzusetzen.
Welche Ziele verfolgt die EED?
Ziel der Energieeffizienzrichtlinie ist es, den europaweiten Energieverbrauch bis zum Jahr 2030, im Vergleich zur Prognose von 2007, um 32,5 % zu senken und so einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Um dieses Ziel zu erreichen und die vorhandenen Energieeinsparpotenziale auszunutzen, bedarf es auch einer Optimierung des Verbrauchsverhaltens von Wohnungsnutzern. Die Energieeffizienz-Richtlinie macht die Fernauslesung von Wasserzählern, Wärmezählern und Heizkostenverteilern zum Standard.
Seit dem 25. Dezember 2018 ist die novellierte EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) in Kraft.
Ab dem 25. Oktober 2020 dürfen nur noch fernauslesbare Zähler und Heizkostenverteiler installiert werden. Zudem wird eine unterjährige Verbrauchsinformation an die Wohnungsnutzer verpflichtend, sofern bereits fernauslesbare Messtechnologie im Einsatz ist. Die Übermittlung der unterjährigen Verbrauchsinformation an die Bewohner muss mindestens zweimal im Jahr erfolgen.
Ab dem 1. Januar 2022 müssen Bewohner in fernauslesbaren Liegenschaften monatlich mit aktuellen Verbrauchsinformationen versorgt werden.
Bis zum 1. Januar 2027 müssen alle Liegenschaften mit fernauslesbarer Technologie ausgestattet sein!
Verlust bei Unterschreitung der Gerätelebensdauer
2027 scheint noch weit in der Zukunft zu liegen, aber bedenken Sie: Wer weiterhin in konventionelle Technik investiert, dem droht ein wirtschaftlicher Verlust bei Unterschreitung der Gerätelebensdauer.
Binden Sie sich nicht unnötig lang und setzen Sie mit Objektus auf flexible Vertragslaufzeiten. So können Sie im Jungle der unterschiedlichen Vertragslaufzeiten und Gerätelebensdauern suggestive einzelne Komponenten ablösen.
