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Heizkostenverordnung 2022: Alles Wissenswerte im Überblick

Seit 2022 bringt die Heizkostenverordnung wichtige Änderungen für Vermieter:innen und Mieter:innen mit sich.

Akteure der Wohnungswirtschaft sollten jetzt handeln, denn die Neuerungen betreffen fast alle Immobilien in den Beständen: Die Verordnung gilt für sämtliche Gebäude mit gemeinschaftlich genutzten Warmwasser- und Heizungssystemen.

Ob Sie mit Gas, Pellets oder Fernwärme heizen, ist dabei irrelevant. Die Vorschriften der HKVO 2022 sind weitgehend unabhängig von der Energieart zu beachten.

Seit dem 01.12.2022 müssen alle neu verbauten Geräte interoperabel und an ein Gateway anbindbar sein. Mieter:innen profitieren hier von monatlichen Vebrauchsübersichten, die das Energiesparen in der Praxis erleichtern sollen.

Doch auch für Vermieter:innen und Verwalter:innen ergeben sich zahlreiche Vorteile. Mit der digitalen Erfassung im Sinne der seit 2022 gültigen Heizkostenverordnung verringern Sie den Aufwand beim Ablesen der Zähler und bei der Rechnungsstellung.

Wann wird die HKVO angewendet?

Zeitplan der europäischen Richtlinie EED und dessen Umsetzung in Deutschland

EED – Dezember 2018

Am 25.12.2018 ist die novellierte EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) in Kraft getreten.

EED – Oktober 2020

Seit dem 25.10.2020 dürfen nur noch fernauslesbare Zähler und Heizkostenverteiler installiert werden.

HKVO Dezember 2021

Nach Beschluss und Zustimmung der novellierten Heizkostenverordnung (HKVO) von Bundeskabinett bzw. Bundesrat, wurde diese im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist am 1.12.2021 in Kraft getreten.

HKVO – Januar 2022

Seit dem 1.1.2022 müssen Bewohner:innen in fernablesbaren Liegenschaften monatlich mit aktuellen Verbrauchsinformationen versorgt werden. Hinzu kommen jährliche Abrechnungsinformationen, mit Start des Abrechnungszeitraums nach dem 01.12.2021.

HKVO – Dezember 2022

Interoperable Geräte und die Anbindbarkeit an Smart-Meter-Gateway werden ein Jahr nach in Kraft treten der novellierten HKVO Pflicht.

HKVO –2026

Vorhandene Messgeräte, die nicht fernablesbar sind, müssen bis Ende 2026 mit der Funktion der Fernablesbarkeit nachgerüstet oder durch fernablesbare Geräte ersetzt werden.

Heizkostenverordnung: Darum gibt es sie

Der Gesetzgeber beschloss die erste Heizkostenverordnung bereits 1981. Ziel der Verordnung ist es, eine gerechte Kostenverteilung für Mieter:innen sowie Vermieter:innen zu gewährleisten. Das gelingt mit der verbrauchsabhängigen Erfassung der Heiz- und Warmwasserkosten.

Wichtig zu wissen: Neben Mietverhältnissen bezieht die HKVO auch Wohnungseigentümerschaften (WEG) ein.

Schon in der Vergangenheit gab es immer wieder Neuauflagen der Vorschriften. Mit der Novellierung der Heizkostenverordnung, die am 1. Dezember 2021 in Kraft trat, setzte die Politik EU-Richtlinien in deutsches Recht um.

Die neue HKVO basiert auf der “Energy Efficiency Directive” (EED) der Europäischen Union. Sie ist somit Teil einer großen Entwicklung hin zu mehr Nachhaltigkeit.

Das ist durch die neue Heizkostenverordnung seit 2022 anders

Für Hausverwaltungen, Eigentümer:innen und Immobilienunternehmen bringt die novellierte HKVO tiefgreifende Änderungen mit sich:

  • Monatliche Verbrauchsinformationen: Laut neuer Heizkostenverordnung müssen Vermieter:innen die Bewohner:innen seit 2022 detailliert über den Energieverbrauch informieren, wenn fernauslesbare Messgeräte verbaut sind. Vorgeschrieben sind monatliche Übersichten über den Heizenergie- und Warmwasserkonsum.
    Damit Verbraucher:innen unkompliziert einen Überblick erhalten, sind zudem Vergleichswerte zum Vormonat und dem Vorjahresmonat zu übermitteln. Außerdem verlangt die HKVO die Angabe eines Durchschnittsverbrauchs, damit Mieter:innen ihr eigenes Heizverhalten besser einordnen können. Weitere Pflichtinformationen sind eine Aufschlüsselung des Brennstoffmixes, CO₂-Emissionen und steuerliche Abzüge.
    Der Informationspflicht dürfen Vermieterinnen ab sofort per Post, E-Mail, App oder per Webportal nachkommen. Entscheidend ist hierbei, dass Mieter:innen nicht selbst nach den Informationen suchen müssen, sondern eine Mitteilung erhalten.
  • Fernablesbare Zähler und Heizkostenverteiler: Die HKVO schreibt vor, dass Ihre Immobilien bis Ende 2026 über fernablesbare Messgeräte verfügen.
    Mit dem Inkrafttreten der neuen Heizkostenverordnung dürfen Sie nur noch fernablesbare Zähler nachrüsten. Es sei denn, Sie ersetzen ein einzelnes Gerät aufgrund eines Defekts.
  • Gateways: Alle bis Dezember 2022 montierten Geräte müssen für Interoperabilität und optimale Konnektivität an ein Gateway angebunden werden. Seit dem 01.12.2022 installierte Geräte müssen verpflichtend interoperabel sein. So wird sichergestellt, dass Sie Daten der intelligenten Messsysteme gesammelt übertragen. Dabei erfüllen Gateways hohe Anforderungen beim Datenschutz.
    Haben Sie bereits 2022 gemäß der Heizkostenverordnung fernablesbare Zähler angebracht, die aber keine Anbindungsoption besitzen? Dann sind Sie verpflichtet, bis spätestens 2031 nachzurüsten.
  • Interoperable Zähler: Systeme verschiedener Hersteller müssen miteinander kompatibel sein. Für Sie als Eigentümer:innen ist das ein wichtiger Faktor, da Sie den Anbieter bei Bedarf wechseln können. Die Interoperabilität ist seit Ende 2022 Pflicht und muss bis Ende 2026 bei allen Geräten gegeben sein.

Die Novellierung der HKVO: Auswirkungen

Fernablesbare Heizkostenverteiler, digitale Zähler, neue Informationspflichten – die Heizkostenverordnung fordert Unternehmen der Immobilienbranche auf, bisherige Abläufe zu ändern.

Vielfach herrscht bei Eigentümer:innen Unsicherheit angesichts der Investitionskosten, die aufgrund der neuen Heizkostenverordnung notwendig sind. Um die Vorschriften zu erfüllen, ist eine funktionale digitale Infrastruktur unverzichtbar.

Laut § 7 der HeizkostenV können Eigentümer:innen die Kosten auf die Mieter:innen umlegen. Dazu zählen Ausgaben für die Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen sowie für die Überwachung und Wartung der Heizung.

Professionelle Dienstleister bieten sich als Unterstützer an, um die Verordnung umzusetzen: Mit fachlicher Expertise an Ihrer Seite kommen Sie der novellierten HKVO schnell und ohne hohe Ausgaben nach – selbst bei großen Beständen.

Verwaltungen sind von den Vorgaben besonders betroffen, denn bisher erfolgte die Abrechnung in vielen Fällen analog. Ab dem Zeitpunkt, zu dem Ihre Gebäude über fernablesbare Geräte verfügen, ist ein Umdenken hier naheliegend.

Letztlich geht es darum, das eigene Geschäftsmodell zu modernisieren. Wer auf intelligente, vernetzte Lösungen setzt, hat in Zukunft klare Vorteile. Wir von Objektus helfen Ihnen jederzeit, damit der Einstieg in die digitalisierte Wohnungswirtschaft problemlos funktioniert.

Vorteile der Heizkostenverordnung 2022 für Mieter:innen

Die seit 2022 wirksame Heizkostenverordnung hat für Mieter:innen zahlreiche Vorteile. Besonders unter den Aspekten des Umweltschutzes und der Ressourcenschonung bringen die neuen Vorschriften Klarheit.

Bewohner:innen vollziehen ihr eigenes Heizverhalten dank der monatlichen Informationen im Alltag unkompliziert nach. Die Vergleichswerte machen Zahlen für Laien greifbar und dienen als Anstoß, weniger Energie zu verbrauchen. Das schont wiederum die Umwelt sowie den Geldbeutel. Gerade in Zeiten hoher Energiepreise legen Mieter:innen Wert darauf, die laufenden Kosten möglichst niedrig zu halten.

Dass Vermieter:innen zur Übermittlung der Verbrauchsübersichten vermehrt E-Mails, Apps oder Web-Portale nutzen, werten Bewohner:innen als großes Plus. Sie wissen jederzeit, wo die Infos aufrufbar sind und sehen alle relevanten Kosten transparent ein.

Zudem profitieren Mieter:innen davon, dass Heizkostenverteiler in Zukunft fernablesbar sind. Da Techniker:innen die Zählerstände nun ortsunabhängig erfassen, sinkt der Zeitaufwand und die Anfahrtskosten entfallen.

Die Heizkostenverordnung als Chance 2022 für Vermieter:innen

Wohnungsunternehmen und Eigentümer:innen können die seit 2022 gültige Heizkostenverordnung durch weitsichtiges Handeln als Chance nutzen. Die vom Gesetzgeber angestoßene Umstrukturierung dient als Anlass, sich selbst zukunftssicher aufzustellen.

Mit Messdienstleistungen vom Profi gestalten Sie Verwaltungsprozesse effizienter. Zahlreiche Arbeitsschritte lassen sich dank digitaler Tools automatisieren – etwa die Übertragung von Messergebnissen in ERP-Systeme.

So gewinnen Sie Zeit für Ihr Kerngeschäft in Bestandspflege und -erweiterung. Gleichzeitig sparen Sie effektiv Personalkosten und verringern Ausgaben für externe Dienstleister. Optimierte Prozesse garantieren langfristig stabiles Wirtschaften – sogar in Krisenzeiten.

Ein weiterer Vorteil: Sensorik wie z.B. fernablesbare Füllstandsmesser und Luftfeuchte-Monitoring geben Ihnen einen neuen Einblick in die Gebäude. Mit hochverfügbaren Daten beugen Sie Schäden vor und sparen Energie.

Beispielsweise lassen sich Energiemanagement-Systeme verwenden, um Einsparpotenziale zu erkennen und Kosten zu senken.

Technische Voraussetzungen gemäß der neuen Verordnung

Die Herausforderungen, die seit 2022 mit der neuen Heizkostenverordnung auf Eigentümer:innen zukommen, erfordern moderne Technologie.

Monatlich den Verbrauch der Nutzer:innen präzise erfassen und übermitteln – ohne digitale Lösungen sind die neuen Pflichten für Verwaltungen nicht realisierbar. Neben entsprechenden Messgeräten empfiehlt sich spezialisierte Software, um Bestände im Alltag unkompliziert zu verwalten.  

Beachten Sie zudem rechtliche Vorschriften: Die europäischen Normen EN 834 und EN 835 definieren die Anforderungen für Heizkostenverteiler.

Wichtig ist, dass fachkundige Techniker:innen die Messgeräte richtig montieren. Nur dann lässt sich gewährleisten, dass Sie die Verbrauchswerte fehlerfrei berechnen.

Das Abrechnungsmodell für Heizkosten

Kern der für 2022 novellierten Heizkostenverordnung ist die Fernablesbarkeit der Messgeräte und die transparenten Informationen für Mieter:innen, die vor überhöhten Abrechnungen und zu hohem Energieverbrauch schützen sollen.

Gleichzeitig verhindert die HKVO aber weiterhin, dass Eigentümer:innen Heizausgaben nicht decken können. Die Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (HKVO) gestattet es Eigentümer:innen, zahlreiche Kosten auf Mieter:innen umzulegen:

  • Benötigter Heizungsstrom
  • Kosten für die Brennstofflieferung
  • Pflege und Wartung der Anlagen
  • Reinigung der Heiz- und Warmwassersysteme
  • Kosten für die Rechnungserstellung

In diesen Ausnahmefällen gilt die Heizkostenverordnung nicht

Die für 2022 und Folgejahre novellierte Heizkostenverordnung genehmigt Ausnahmefälle, in denen Sie die Vorschriften aufgrund besonderer Verhältnisse nicht beachten müssen.

Grundsätzlich gilt jedoch eine Vorrangklausel (§ 2 HKVO), die anderweitige Vereinbarungen in Mietverträgen als unzulässig erklärt. Beachten Sie das insbesondere, falls Sie in der Vergangenheit mit Pauschalbeträgen für Energiekosten gearbeitet haben.

In § 11 verzeichnet die HKVO Ausnahmen für folgende Gebäudetypen:

  • Altersheime und Pflegeeinrichtungen
  • Studierendenheime sowie ähnliche Wohnsituationen ohne übliche Mietverträge
  • Gebäude mit Bezugstermin vor dem 1. Juli 1981, falls in Wohneinheiten keine Heizungsregler vorhanden sind
  • Passivbauten und Gebäude mit extrem niedrigem Energiebedarf
  • Gebäude mit überwiegender Energieversorgung aus nachhaltigen Quellen (Solarstrom, Wärmepumpen)
  • Gebäude, in denen die Ausstattung zur Verbrauchserfassung zu unzumutbaren Investitionskosten führen würde

Letzterer Fall ist gegeben, wenn sich die Ausgaben nicht innerhalb von zehn Jahren durch die prognostizierten Einsparungen amortisieren.

Einfamilienhäuser und Immobilien mit nur zwei Wohneinheiten, von denen die Eigentümer:innen eine selbst nutzen, fallen nicht unter die HKVO 2022.

Diese Konsequenzen drohen, wenn Sie die novellierte HKVO missachten

Die Heizkostenverordnung verpflichtet Vermieter:innen, seit 2022 monatliche Verbrauchsinformationen an Mieter:innen zu versenden, sofern fernauslesbare Zähler verbaut sind. Bei Zuwiderhandlung haben Bewohner:innen das Recht, den Abrechnungsbetrag um 3 % zu kürzen.

Gleiches gilt, falls Sie Ihre Immobilien nach Ablauf der Nachrüstungsfrist nicht mit fernablesbaren Heizkostenverteilern ausgestattet haben. Verstoßen Sie wiederholt gegen Ihre Pflichten als Eigentümer:in, summieren sich die Kürzungsrechte.

Eine Kürzung von 15 % durch die Mieter:innen droht, wenn Sie die Heizungs- und Warmwasserkosten nicht verbrauchsabhängig nach der HKVO abrechnen.  

    Heizkostenverordnung

  • Sind Vermieter:innen verpflichtet, moderne Heiztechnologien einzusetzen?

    Die Heizkostenverordnung bestimmt, wie Sie als Eigentümer:in oder Vermieter:in Heizungs- und Warmwasserkosten abzurechnen haben.

    Die HKVO macht keine Angaben, welche Heiztechnologien in Mietobjekten zu verwenden sind. Sie verpflichtet Vermieter:innen allerdings, Mieter:innen in den monatlichen Verbrauchsübersichten über den Brennstoffmix zu informieren.

    Vorschriften zur Heiztechnologie sind im Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) geregelt. In Mehrfamilienhäusern sind Heizungssysteme nach 30-jähriger Betriebszeit zu erneuern. Nach aktuellen Gesetzesentwürfen dürfen Sie ab 2024 nur noch Heizungsanlagen verbauen, die mindestens zu 65 % aus erneuerbaren Energien gespeist werden.

  • Gibt es finanzielle Unterstützung für Mieter:innen und Vermieter:innen bei der Umsetzung der Verordnung?

    Die novellierte Heizkostenverordnung ermöglicht langfristige Kosteneinsparungen für Mieter:innen sowie für Vermieter:innen.

    Staatliche Förderungen, um Anschaffungskosten zu decken, gibt es nicht. Kosten für die Umsetzung sind laut HKVO auf Bewohner:innen umlegbar.
    Erhalten Sie bei Objektus hochwertige Geräte für Ihre Gebäude und profitieren Sie von idealer finanzieller Planbarkeit.

  • Wie können Mieter:innen und Vermieter:innen die Einhaltung der Verordnung überprüfen?

    Für Mieter:innen bedeuten die seit 2022 gültigen Regelungen der HKVO mehr Transparenz. Dank automatischer Datenerfassung und -übertragung werden Fehler in der Abrechnung zudem deutlich unwahrscheinlicher.

    Verbraucherschützer raten dennoch, die Abrechnungen und Verbrauchsübersichten regelmäßig zu kontrollieren. Die monatlichen Informationen enthalten stets Kontaktdaten zum verantwortlichen Dienstleister, damit Mieter:innen bei Rückfragen unbürokratisch Auskunft erhalten.

    Um als Eigentümer:in sicherzustellen, dass Sie die seit 2022 gültige Heizkostenverordnung vollumfänglich berücksichtigen, empfehlen wir Ihnen, die Verantwortung an uns von Objektus zu übertragen. Unsere Lösungen sind zu 100 % rechtssicher.

Setzen Sie die 2022 novellierte Heizkostenverordnung jetzt für Ihre Bestände um

Die neue Heizkostenverordnung verändert die Abrechnung und wirkt sich in vielfältiger Weise auf interne Prozesse von Wohnungsunternehmen aus. In der Verwaltung ist eine umfangreiche Digitalisierung notwendig, um den gesetzlichen Pflichten nachzukommen und den Arbeitsaufwand dabei zu verringern.

Als bundesweit führendes Unternehmen im Bereich Smart-Building stehen wir Ihnen mit unseren Leistungen zur Verfügung. Neben der Heizkostenverordnung setzen wir die Rauchmelderpflicht für Sie um oder machen Ihre Gebäude mit smarten Sensoren digital erfassbar.

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