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Heizkostenverteiler – Das müssen Eigentümer:innen und Hausverwaltungen wissen

Der Gesetzgeber sieht vor, dass Mieter:innen nur die Heizenergie bezahlen, die sie tatsächlich verbrauchen. Hierzu erfassen Heizkostenverteiler die Temperatur des Heizkörpers und des Raumes. Im Zeitraum eines Jahres bildet der Unterschied der beiden Messwerte eine Kennzahl.

Für die Abrechnung wird diese mit den Werten der Heizkostenverteiler aller Mietwohnungen im Objekt ins Verhältnis gesetzt. Dadurch ergibt sich für einzelne Wohnungen ein exakter Anteil am Gesamtenergieverbrauch.

In diesem Beitrag erhalten Sie alle relevanten Informationen zu Geräteanforderungen, Montage und Betrieb der Heizkostenverteiler. Außerdem beantworten wir die wichtigsten Fragen von Vermieter:innen rund um die Anschaffung der Geräte.

Einfache Montage der Heizkostenverteiler

Heutzutage kommen ausschließlich elektronische Heizkostenverteiler zum Einsatz. Neu installierte Geräte müssen laut der novellierten Heizkostenverordnung zudem fernablesbar sein.

In der Regel übernimmt ein professioneller Servicedienstleister die Montage der Geräte. In Objekten mit zentralen Heizungssystemen verwendet man Heizkostenverteiler derselben Bauart, um optimale Vergleichbarkeit der Messwerte zu garantieren.

Die DIN-Norm EN 835 bestimmt, wie die Verteiler am Heizkörper zu platzieren sind. Bereiche mit effektiver, mittlerer Wärmeabgabe über einen großen Temperaturbereich eignen sich für die Erfassung. Bei vertikal durchströmten Heizkörpern befindet sich diese Stelle meist bei 75 Prozent der Bauhöhe. Mithilfe eines Messgeräts stellt der Fachmann die optimale Montage sicher.

Moderne Funk-Heizkostenverteiler verfügen über eine Lithium-Batterie mit einer Laufzeit von mehr als 10 Jahren. Nach dem Montagetermin sind bis zum Gerätetausch keine weiteren Wartungen vor Ort notwendig.

Mit vernetzten Heizkostenverteilern nutzen Sie die Vorteile der digitalen Wohnungswirtschaft

Beachten Sie als Eigentümer:innen folgende Fristen:

In einer Übergangsphase bis Ende 2026 dürfen Sie bei der Neuinstallation nur noch fernablesbare und interoperable Heizkostenverteiler verwenden. Dies gilt nicht, wenn Sie nur ein einzelnes Gerät, beispielsweise nach einem Defekt, ersetzen.

Ab 1. Januar 2032 müssen alle Verteiler über die neuen Funktionen verfügen.

Wir empfehlen Ihnen, zeitnah umzurüsten und schon heute zu profitieren. Funkfähige Heizkostenverteiler erleichtern die Verwaltung Ihrer Immobilien. Detaillierte Abrechnungen, wie sie die HKVO vorsieht, sind ohnehin nur mit intelligenter Messtechnologie zu realisieren.

Durch die Anbindung an Smart-Meter-Gateways lesen Sie sämtliche Zählerstände einfach online ab. Sensorik wie smarte Heizkostenverteiler oder Rauchwarnmelder sind wichtige Bestandteile der digitalen Wohnungswirtschaft. Die gewonnene Transparenz ermöglicht es Ihnen, Kosten und Ressourcen zu sparen sowie Objekte effizienter zu verwalten.

Von digitalen Heizkostenverteilern profitieren Vermieter:innen sowie Mieter:innen

Regelmäßige Termine zum Ablesen der Heizkostenverteiler gehören der Vergangenheit an. Moderne Software erfasst Werte auf Wunsch automatisch und bindet diese in Ihr Abrechnungssystem ein.

Defekte Geräte fallen unmittelbar auf. So gehen Sie Konflikten aus dem Weg, die entstehen, wenn wegen fehlerhafter Sensorik keine verlässlichen Verbrauchszahlen vorliegen.

Für Bewohner:innen bringen funkfähige Heizkostenverteiler einen entscheidenden Vorteil mit sich: Die Dienstleister benötigen keinen Zutritt zur Mietsache mehr. Als Eigentümer:innen sparen Sie gleichzeitig Personalkosten.

Vertrauen Sie für fernablesbare Geräte auf kompetente Dienstleister

Zukünftige Erfassungsgeräte müssen interoperabel sein. Das bedeutet, dass Messgeräte verschiedener Hersteller miteinander kompatibel sind. Ein Wechsel des Service-Anbieters wirkt sich somit nicht auf den Betrieb der Geräte aus.

Eigentümer:innen haben die Möglichkeit, Verteiler zu mieten oder zu kaufen. Für einen unkomplizierten Umstieg auf fernablesbare Heizungszähler empfehlen sich Firmen, die Komplettpakete anbieten.

Vertrauen Sie auf einen zentralen Ansprechpartner für Montage, Betrieb und Stördienst und vermeiden Sie zusätzlichen Aufwand. Zudem profitieren Sie von digitalen Lösungen wie personalisierten Webportalen. Diese helfen Ihnen beispielsweise, monatliche Verbrauchsinformationen an Mieter:innen zu übermitteln.

Verteiler, Verbrauchsinformationen, Abrechnungen – Die novellierte Heizkostenverordnung rechtssicher umsetzen

Die Novellierung der Heizkostenverordnung bewirkt für Unternehmen der Wohnungswirtschaft langfristige strukturelle Änderungen.

Fernablesbare Heizkostenverteiler sind hierbei Teil einer übergeordneten Entwicklung hin zu mehr Transparenz für Eigentümer:innen und Bewohner:innen.

Zählerstände online ablesen, Termine vor Ort vermeiden und gewonnene Daten zur Nutzungsoptimierung verwenden – mit den modernen Erfassungsgeräten ergeben sich diverse Einsparungspotenziale.

Gerne stehen wir von Objektus Ihnen zur Seite, um Ihre Immobilien umzurüsten. Als führendes Unternehmen für Smart Building bieten wir ganzheitliche Leistungen, um die Heizkostenverordnung rechtssicher umzusetzen.

Machen Sie es sich einfacher: Ergänzen Sie Heizkostenabrechnung mit Sensoren!
Bauen Sie nicht einfach einen Gateway und Heizkostenverteiler ein – sondern direkt Sensoren, die z.B. auch die Hauptzähler mit ablesen.

Intelligente Management-Software und weiterer Service machen uns zum idealen Partner, wenn Sie Immobilien effizienter verwalten wollen.

    FAQ

  • Sind Heizkostenverteiler Pflicht?

    Ist die Heizkostenverordnung für Ihre Gebäude bindend, benötigen Sie einen Heizkostenverteiler. Für Mietobjekte und Wohnungseigentümergemeinschaften sind Heizkostenverteiler deshalb im Regelfall verpflichtend.

    Verfügt die Immobilie über eine Gasetagenheizung, greift die HKVO allerdings nicht.

    Eine weitere Ausnahme ist ein Mietobjekt mit maximal zwei Wohneinheiten, von denen die Eigentümer:innen eine selbst bewohnen. Bei Zweifamilienhäusern ist es möglich, dass Mieter:innen und Vermieter:innen die Heizkostenabrechnung unabhängig von den Richtlinien der HKVO untereinander aufteilen.

    Enthält das Objekt zusätzlich gewerblich genutzte Räumlichkeiten oder gehören die Wohneinheiten zwei unterschiedlichen Eigentümer:innen greift die HKVO allerdings. Dann müssen Sie auch Heizkostenverteiler anbringen.  

  • Heizkostenverteiler und Wärmezähler – Was ist der Unterschied?

    Laien verwenden die beiden Begriffe gerne synonym, was allerdings nicht zutreffend ist.

    Der Heizkostenverteiler ist kein Mess- sondern ein Erfassungsgerät, mit dessen Hilfe Sie den Anteil am Gesamtverbrauch berechnen.

    Bei einem Wärmezähler handelt es sich um ein Messgerät, das die verbrauchte Wärmeenergie ermittelt. Hierzu misst der Wärmezähler den Temperaturunterschied zwischen Vor- und Rücklauf des Heizsystems. Aus der Differenz ergibt sich die entnommene Energiemenge.

    Da Heizkostenverteiler auch die Raumtemperatur berücksichtigen, lässt sich der Verbrauch präziser berechnen. Verfälschte Ergebnisse, etwa aufgrund von hoher Sonneneinstrahlung, vermeidet der Heizkostenverteiler.

  • Kann man Heizkostenverteiler selbst installieren?

    Die Montage muss durch geschultes Fachpersonal erfolgen, damit fehlerhafte Heizkostenabrechnungen ausgeschlossen werden können. Daher kann der Heizkostenverteiler nicht selbst installiert werden.

    Neben der Gefahr gravierender Mängel in der Abrechnung bringt die eigenverantwortliche Verwaltung der Verteiler große Herausforderungen mit sich. Ohne digitale Lösungen zur Datenerfassung ist die Umsetzung der novellierten HKVO nicht umsetzbar.

Sie halten nach einem Partner für smarte Messdienstleistungen Ausschau? Oder wollen Sie mehr zum Thema Heizkostenverordnung erfahren?

Gerne stehen wir von Objektus Ihnen persönlich zur Verfügung. Schreiben Sie uns jetzt eine Nachricht – per Mail an servicecenter@objektus.de oder mithilfe des Kontaktformulars auf unserer Website. Wir beraten Sie persönlich und kompetent.