Hilfe bei Störungen

Was ist im Störfall zu tun? Unser Hilfebot führt Sie Schritt für Schritt zur Lösung Ihres Problemes. Schnell und unkompliziert.

Hilfe starten

Notfallnummern Wir sind persönlich für Sie da.

Anzeigen
Störfall

Mein Objektus Webportal

Verwalten Sie Ihre Immobilie schnell und einfach online und nutzen Sie die Vorteile unserer Online-Services.

Login Portal HK-Abrechnung und UVI

Die Leistungen im Überblick:
• Heizkostenabrechnung beauftragen
• Onlinearchiv
• Wohnungsverwaltung

Webportal

Niederlassung bei München

Max-Planck-Straße 13
85716 Unterschleißheim

Fon +49 (0) 89/ 318 59 70-0
Fax +49 (0) 89/ 318 59 70-23

E-Mail kundenservice-sued@objektus.de

Bürozeiten
Montag bis Donnerstag
08:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 15:00 Uhr

Was Eigentümer:innen über die Rauchmelderpflicht in Bayern wissen müssen

Vermieten Sie eine Wohnung in Bayern? Dann sollten Sie sicherstellen, dass Sie die Vorschriften der Rauchmelderpflicht in Bayern befolgen. Laut Gesetz sind Sie als Wohnungseigentümer:in verpflichtet, Rauchmelder unter anderem in Schlafzimmern und Kinderzimmern zu installieren.

Auch im Betrieb der Rauchwarnmelder gibt es wichtige Aspekte zu beachten. Schließlich sind die Geräte ein zentraler Bestandteil der Schutzmaßnahmen in Gebäuden. Entsprechend hoch fallen die Anforderungen bei der Gerätequalität sowie der Installation und Wartung aus.

Die gute Nachricht für Vermieter:innen und Eigentümer:innen: Sie können bei der Umsetzung der Rauchmelderpflicht in Bayern auf kompetente Hilfe vertrauen. Erhalten Sie hier Informationen, wie Sie Ihren Verpflichtungen rechtssicher und unkompliziert nachkommen.

Die Rauchmelderpflicht in Bayern – Wichtige Informationen und Regelungen

“Rauchmelder retten Leben.” – Das betonen Brandschutzexperten immer wieder. Doch warum ist das eigentlich so?

Der Grund dafür ist einfach: Im Schlaf ist der menschliche Geruchssinn nicht aktiv und warnt Personen demnach nicht vor Bränden. Rauchmelder signalisieren die Gefahr frühzeitig und schützen Sie effektiv vor einer Rauchvergiftung, was die häufigste Todesursache bei Bränden ist. Die Politik setzt daher auf eine bundesweite Pflicht für Rauchmelder in Immobilien.

Im Bundesland Bayern gilt die Rauchmelderpflicht bereits seit 2018 vollumfänglich für alle Arten von Wohnraum. Zuvor mussten bereits Neubauten und Umbauten mit Jahresbeginn 2013 über Rauchmelder verfügen. Bei Bestandsbauten räumte der Gesetzgeber den Eigentümer:innen eine fünfjährige Übergangsfrist ein, um die Geräte nachzurüsten.

Rechtlich verankert ist die Rauchmelderpflicht in Bayern, analog zu anderen Bundesländern, in der Landesbauordnung. Die bayerische Bauordnung (BayBO) macht in Artikel 46 Absatz 4 genaue Angaben zur Installation und Wartung von Rauchmeldern in Wohnungen.  

Wichtig zu wissen: Das Gesetz trifft keine Unterscheidung zwischen verschiedenen Nutzungsformen des Wohnraums. Ob Sie als Eigentümer:in die Wohnung selbst nutzen oder an Dritte vermieten, ist also unerheblich.

Jetzt unverbindliches Angebot anfordern: Jetzt anfragen

Unsere Service Komplettpakete

Lieferung zertifizierte Rauchwarnmelder nach DIN 14604
Montage nach DIN 14676
Wartung zertifiziert nach DIN 14676
Stördienst Eskalationsmanagement 24/7-Stör- und Notdienst inkl. Vor-Ort-Service

Erforderliche Anzahl und Platzierung der Rauchmelder

Artikel 46 der bayerischen Bauordnung gibt folgende Information bezüglich der Frage, wo Rauchmelder in Wohnungen anzubringen sind: “In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.”

In einer Mietwohnung mit drei Zimmern sind auf Basis dieser Vorschriften in der Regel drei bis fünf Rauchmelder erforderlich. Die Flure benötigen unter anderem deshalb einen Rauchmelder, da sie im Brandfall vielfach als Rettungswege dienen.

Wie viele Rauchmelder Sie für Ihr Objekt brauchen, hängt aber nicht nur von der Anzahl der Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure ab. Ausschlaggebend sind immer auch individuelle bauliche Gegebenheiten. Beispielsweise beschränken Unterzüge oder Balken an Zimmerdecken die Reichweite des Rauchmelders. In solchen Fällen ist es wichtig, eine ausreichende Zahl an Rauchmeldern im Raum anzubringen, um umfangreichen Schutz zu gewährleisten.

Eine sinnvolle und richtige Position des Rauchmelders hilft zudem, Täuschungsalarme zu vermeiden. Staub, Insekten oder Wasserdampf zählen zu den häufigsten Auslösern für Täuschungsalarme.

Da die Installation der Geräte im Einzelfall sehr komplex sein kann, muss sie laut Vorschrift von einer zertifizierten Fachkraft vorgenommen werden. Erfahrene Experten beachten bei der Installation die in Bayern gültigen Normen und sorgen für ideale Sicherheit.

Verantwortlichkeiten für Installation und Wartung

In Mietverhältnissen stellt sich die Frage, wer verantwortlich ist, die Rauchmelderpflicht in Bayern umzusetzen. Rund um die Installation gibt es hier keine Unklarheiten, denn die BayBO verpflichtet die Eigentümer:innen.

Komplexer ist die Lage bei der Wartung: Zwar schreibt die bayerische Bauordnung vor, dass die unmittelbaren Besitzer:innen die Geräte betriebsbereit halten. Besitzer:in kann im Sinne des Gesetzes auch die Mieter:in sein. Jedoch ist diese Regelung ungültig. Das deutsche Mietrecht überträgt die Verantwortung für die Wartung von Rauchmeldern nämlich ebenfalls an die Vermieter:innen. In Deutschland steht das Bundesrecht über Landesrecht und so ist die anderslautende Regel aus der BayBO bei Mietobjekten unerheblich. Zwar kann die Wartung von den Mieter:innen übernommen werden, die Verantwortung liegt jedoch immer bei den Eigentümer:innen.

In jedem Fall lohnt es sich, für die Wartung auf Profis zu vertrauen. Diese findet meist einmal jährlich statt und hält die Geräte in einwandfreiem Zustand. Kundenfreundliche Komplettpakete decken alle gesetzlichen Pflichten ab und sorgen für reibungslose Abläufe im Alltag. So müssen Sie sich beispielsweise nicht um die Kommunikation mit Mieter:innen kümmern.

Welche Anforderungen müssen Rauchmelder in Bayern erfüllen, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen?

Rauchmelder, die Sie in Bayern installieren, müssen der DIN-Norm 14604 entsprechen. Dabei handelt es sich um eine europäische Gerätenorm, welche die Anforderungen und Leistungskriterien für Rauchmelder definiert. Q-Label und VdS-Zertifikate sind nicht vorgeschrieben, wirken jedoch als zusätzliches Qualitätssiegel.

Für den Einbau der Geräte macht die DIN-Norm 14676 exakte Angaben. Beispielsweise ist die Position so zu wählen, dass keine Hindernisse die Raucherkennung beeinträchtigen. Zudem sieht die Norm mehrere Rauchmelder für einen Raum vor, falls dieser eine Größe von 60 m2 überschreitet oder bauliche Gegebenheiten dies erforderlich machen.

Auch die LBO selbst betont, dass Sie Rauchmelder so montieren und betreiben müssen, dass die Systeme Rauch frühzeitig erkennen.

Übrigens ist die Nutzungsdauer von Rauchmeldern vom Gesetzgeber auf 10 Jahre beschränkt. Mit Ablauf der Frist müssen Eigentümer:innen die Geräte erneuern, um die volle Funktionsfähigkeit zu garantieren. Das bedeutet, dass Sie Melder, die Sie zu Beginn der Rauchmelderpflicht in Bayern 2013 installiert haben, in diesem Jahr austauschen müssen.

Worauf ist beim Kauf eines Rauchmelders zu achten?

Sind Sie auf der Suche nach Rauchmeldern, um in Bayern Ihren Pflichten als Vermieter:in nachzukommen?

Moderne Funk-Rauchwarnmelder garantieren optimale Sicherheit im ganzen Haus. Gleichzeitig zeichnen sich die Geräte durch eine sehr niedrige Störquote aus.

Bedenken Sie aber, dass nicht allein die technischen Eigenschaften der Rauchmelder entscheidend sind. Bevor Sie sich Rauchmelder kaufen, sollten Sie folgende Fragen klären:

  • Wie gelingt die Installation rechtssicher?
  • Wer übernimmt die Wartung und Instandhaltung der Geräte?
  • Was passiert bei einem Fehlalarm? Wer kümmert sich darum?
  • Wie erfolgt die Kommunikation mit Mieter:innen?

Besonders bei Mietobjekten mit mehreren Wohneinheiten spielt der Service eines Dienstleisters daher eine zentrale Rolle.

Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, empfehlen wir, Installation und Wartung der Rauchmelder an Objektus zu übertragen.

Dabei ermöglichen wir Ihnen die Wahl zwischen herkömmlichen Geräten und digitalen Funk-Meldern.

Im Rahmen unserer Komplettpakete profitieren Sie von einem Störservice, der 24/7 verfügbar ist, und übernehmen Folgekosten von Fehlalarmen.

So setzen Sie die Rauchmelderpflicht in Bayern für Ihre Bestände um

Gerne helfen wir Ihnen, die Rauchmelderpflicht für Ihre Immobilien umzusetzen. Als führendes Unternehmen in der Digitalisierung der Wohnungswirtschaft bieten wir unseren Kunden smarte Lösungen. Diese reduzieren den Verwaltungsaufwand rund um die Rauchmelderpflicht.

Außerdem profitieren Sie von einem verringerten Anrufaufkommen, da Mieter:innen bei Fragen zu Rauchmeldern einfach unsere Hotline anrufen.

Möchten Sie mehr über unsere Leistungen erfahren? Schreiben Sie uns gerne eine Nachricht an servicecenter@objektus.de. Oder rufen Sie uns an unter +49 (0) 89/ 318 59 70-0. Die Mitarbeiter an unserem Standort bei München beraten Sie jederzeit zur Rauchmelderpflicht in Bayern.

    FAQ Rauchwarnmelder München

  • Gilt die Rauchmelderpflicht auch für Bestandsbauten?

    Ja. Seit Ablauf der Nachrüstpflicht Ende 2017 sind Rauchmelder nicht nur in Neu- und Umbauten, sondern auch in Bestandsimmobilien verpflichtend.

    Der entsprechende Originaltext aus Artikel 46 der Bayerischen Bauordnung lautet wie folgt:

    “Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten.”

  • Kann ich Rauchmelder selbst installieren?

    Grundsätzlich ist es Eigentümer:innen gestattet, Rauchmelder in Wohnräumen selbst anzubringen. Allerdings muss die Montage der Rauchmelder nach DIN 14676 erfolgen.

    Bedenken Sie, dass ohne umfangreiches Wissen leicht Fehler bei der Installation passieren. Im schlimmsten Fall warnen die Geräte Menschen im Brandfall dann nicht rechtzeitig.

  • Welche Konsequenzen drohen bei Nichteinhaltung der Pflicht?

    Immer wieder vernachlässigen Eigentümer:innen die Rauchmelderpflicht, weil sie sich nicht die Zeit nehmen, um die gesetzlichen Hintergründe zu verstehen.

    Grundsätzlich gilt, dass es keine Behörde gibt, die kontrolliert, ob Vermieter:innen die Rauchmelderpflicht in Bayern einhalten. Entgegen weit verbreiteter Meinungen übernehmen weder das Ordnungsamt noch das lokale Bauamt diese Aufgabe.

    Dass die lebensrettenden Melder in Gebäuden fehlen, fällt daher oft erst nach langer Zeit auf.

    Kommt es tatsächlich zu einem Brand, kann das Fehlen von Rauchmeldern schwere Konsequenzen für Vermieter:innen haben. Erstens zahlen Versicherungen möglicherweise nicht, wenn ein Gutachter feststellt, dass der Schaden durch einen frühzeitigen Alarm verhindert worden wäre. Zweitens steht ein strafrechtliches Verfahren im Raum, falls Personen aufgrund der vernachlässigten Pflichten der Eigentümer:in zu Schaden kommen.

  • Wie oft sollten die Rauchmelder gewartet werden?

    In der bayerischen Bauordnung (BayBO) sind keine konkreten Wartungsintervalle vorgegeben. Allerdings ist die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft Teil der Rauchmelderpflicht. Dafür ist in der Praxis eine regelmäßige Wartung der Geräte erforderlich.

    Als professioneller Servicepartner warten wir alle von uns installierten Rauchmelder-Modelle gemäß der gesetzlichen Vorschriften. Im Rahmen der Komplettpakete führen wir einmal jährlich Inspektionen und Funktionstests durch. Ein Vorteil unseres modernen Funk-Rauchmelders, des DETOS 4.0, ist, dass wir das Gerät dank digitaler Vernetzung ortsunabhängig überprüfen können. So entfallen die Anfahrtskosten und die Umwelt wird geschont.

Digitale Wohnungswirtschaft Jetzt mehr erfahren