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Ihre Komplettlösung für Rauchwarnmelder in Sachsen
Seit der Jahrtausendwende verringerte sich die Zahl von Feuertoten in Deutschland um mehr als ein Drittel. Einen entscheidenden Beitrag leisten hierbei Rauchmelder. Der Alarm rettet im Brandfall Leben. Der Gesetzgeber schreibt deshalb eine landesweite Installation von Rauchmeldern vor – in Eigenheimen wie Mietwohnungen.
Objektus ist Ihre Fachfirma für Rauchwarnmelder in Sachsen. Von der Montage über die Wartung bis hin zur Beratungshotline für Bewohner:innen – wir helfen Ihnen mit unseren Services weiter. Als Immobilienunternehmen profitieren Sie von geringerem Verwaltungsaufwand und einer rechtssicheren Umsetzung.
Rauchwarnmelderpflicht in Sachsen – Handeln Sie jetzt
Bereits seit Anfang 2016 gilt für Neubauten und Umbauten im Bundesland Sachsen eine Rauchmelderpflicht. Für Bestandsimmobilien beschloss Sachsen 2022 eine Nachrüstpflicht für Rauchmelder, der Sie bis Ende 2023 nachkommen müssen.
Anzubringen sind Rauchmelder in folgenden Räumen:
- Schlafzimmer
- Kinderzimmer
- Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen
- Flure, die von den genannten Räumen ins Freie oder in ein Treppenhaus führen
Falls Ihre Immobilie über eine behördlich genehmigte Brandmeldeanlage verfügt, entfällt die Nachrüstpflicht.
Als Eigentümer:innen sind Sie verpflichtet, die Rauchmelder zu installieren. Ebenso müssen Sie die Geräte in Mietwohnungen warten. Das schreibt das Mietrecht vor. Die sächsische Bauordnung sieht grundsätzlich die Mietenden in der Pflicht, Melder betriebsfähig zu halten. Das Mietrecht ist laut Kollisionsregel aber das höhere Recht. Daher obliegt es den Eigentümer:innen, Rauchmelder regelmäßig zu überprüfen.
Wir rüsten Rauchwarnmelder in Objekten in Sachsen nach. Vertrauen Sie auf unsere VdS-zertifizierten Meldesysteme, auf unsere Q-Fachkräfte und auf eine Dienstleistung ohne versteckte Kosten.
Unsere Service Komplettpakete
Einfache Installation und Wartung Ihrer Rauchwarnmelder
Die Komplettpakete von Objektus sind die ideale Lösung für die Wohnungswirtschaft. Zusätzlichen Verwaltungsaufwand rund um die Rauchwarnmelderpflicht in Sachsen ersparen wir Ihnen. Die Abstimmung mit den Mieter:innen für die Installation der Rauchwarnmelder vor Ort in Sachsen übernehmen wir.
Wir bieten eine Hotline für Bewohner:innen und einen Stör- und Notdienst, der 24/7 für Sie im Einsatz ist. Im Rahmen unseres kundenfreundlichen Komplettpakets inklusive Eskalationsmanagement berechnen wir Störfälle nicht – unabhängig vom Verschulden.
Die Geräte warten wir exakt nach den rechtlichen Vorschriften des Bundeslands Sachsen. Dank moderner Funktechnologie entfällt bei unseren Meldern die Wartung vor Ort.
Stattdessen können wir die Geräte auf Wunsch einmal pro Jahr aus der Ferne überprüfen. Kontrolltermine sind nicht mehr nötig. Hiervon profitieren sowohl Sie als auch die Mieter:innen.
Unsere Modelle für Ihre Immobilien in Sachsen – DETOS Rauchwarnmelder mit Echtalarmgarantie
Die Rauchwarnmelder haben eine Laufzeit von bis zu zehn Jahren ohne Batteriewechsel. Zudem zeichnet die Geräte eine extrem niedrige Quote an Fehlalarmen aus. Wir bieten Ihnen zusätzlich eine Produkt-Echtalarmgarantie: Anfallende Kosten aufgrund von Störfällen tragen wir.
Je nach Anforderungsprofil installieren wir bei Ihnen in Sachsen Rauchwarnmelder unterschiedlicher Bauarten. Dabei setzen wir bevorzugt auf die Schraubmontage, um einen sicheren Halt zu gewährleisten und die Geräte einfach austauschen zu können.
Rauchwarnmelder mit Umfeldkontrolle und Fernwartung – DETOS 4.0
Das Modell DETOS 4.0 kombiniert höchste Sicherheitsstandards mit ultimativer Alltagstauglichkeit. Ultraschallsensoren kontrollieren das Umfeld des Rauchmelders in einem Radius von bis zu 50 cm. Parallel nutzt dieses Modell Infrarottechnologie.
Dank automatischer Selbsttests und der Möglichkeit, das Gerät aus der Ferne zu inspizieren, erübrigen sich Wartungen des Rauchmelders bei Ihnen in Sachsen. Das senkt die laufenden Kosten für Sie als Eigentümer:in. Die smarten Rauchmelder werden so zu einem wichtigen Bestandteil der “Hausverwaltung 2.0” in der digitalen Wohnungswirtschaft.
DETOS 1.4 – Vernetzbarer Infrarot-Rauchwarnmelder
Auf Wunsch vernetzen wir den optischen Rauchwarnmelder mit weiteren Geräten innerhalb des Gebäudes. Die Raucherkennung funktioniert mit bewährter Infrarottechnik. Der DETOS 1.4 eignet sich für größere Wohnungsbestände sowie für Privatanwender.
Nach DIN 14676 zählt der DETOS 1.4 zum Typ A. Bei diesen Rauchmeldern führt unsere Firma eine Wartung im Jahresrhythmus vor Ort durch.
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Warum sollte ich mich für Rauchwarnmelder an Objektus wenden?
Seit mehr als 17 Jahren vertrauen Immobilienunternehmen auf unsere ganzheitlichen Leistungen. Mit uns kommen Sie der Rauchmelderpflicht in Sachsen in Ihren Objekten verlässlich nach.
Installation, Wartung, “sanfte Türöffnung” bei Leerstand oder technischer Notdienst – wir bieten alles aus einer Hand. Zudem sind wir direkter Ansprechpartner für die Bewohner:innen.
Neben Rauchmeldeanlagen profitieren Sie von weiteren Services, wie unseren Messdienstleistungen.
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Wie viele Rauchwarnmelder schreibt die Bauordnung in Sachsen vor?
Je Schlafraum oder Aufenthaltsraum, in dem Personen bestimmungsgemäß schlafen, ist in Sachsen mindestens ein Rauchwarnmelder Pflicht. Die gleiche Anzahl gilt für angeschlossene Flure, die ins Freie oder in ein Treppenhaus führen.
Wie viele Rauchmelder tatsächlich nötig sind, hängt von den baulichen Eigenschaften des Objekts ab. Raumteiler oder Träger schränken den Funktionsbereich des Rauchwarnmelders ein. Dann sind weitere Rauchmelder erforderlich.
Umso wichtiger ist es, die Installation der Rauchdetektoren von geschultem Fachpersonal durchführen zu lassen. Nur so schützen Sie sich im Ernstfall vor Konflikten mit der Versicherung.