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Die Leistungen im Überblick:
• Heizkostenabrechnung beauftragen
• Onlinearchiv
• Wohnungsverwaltung

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Objektus – Ihr Partner für digitale Gebäudedienstleistungen
Wir unterstützen Hausverwaltungen, Eigentümer und Wohnungsbaugesellschaften mit effizienten, rechtskonformen und transparenten Services rund um Heizkostenabrechnung und Rauchwarnmelder.

In nur 3 Minuten zu Ihrem individuellen Angebot:
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Heizkostenabrechnung Rauchwarnmelder
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Luftaufnahme von Hannover mit Wohngebäuden, Straßen und markanten Kirchtürmen.
Objektus GmbH Hannover-Langenhagen

Rauchwarnmelder & Heizkostenabrechnung in Hannover und Niedersachsen – Objektus GmbH Langenhagen

Objektus GmbH verwandelt Gebäude in und um Hannover in sichere, komfortable und dauerhaft wertvolle Immobilien – für Bewohner und Eigentümer gleichermaßen. Von unserem Standort in Langenhagen betreuen wir Wohngebäude und Wohnanlagen in der gesamten Region Hannover und in ganz Niedersachsen: mit zertifiziertem Rauchwarnmelder-Service, rechtssicherer Heizkostenabrechnung und digitalen Gebäudeservices. Alles aus einer Hand – effizient, normkonform und auf die Anforderungen der niedersächsischen Immobilienwirtschaft zugeschnitten.

Objektus GmbH
Berliner Allee 52
30855 Langenhagen

Fon +49 (0)5 11/ 475 409-0
Fax +49 (0)5 11/ 475 409-0

E-Mail kundenservice-nord@objektus.de

Bürozeiten
Montag bis Donnerstag: 08:00 – 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 15:00 Uhr

24/7 Stör- und Notdienst inkl. Vor-Ort-Service

Willkommen bei Objektus in Hannover – Kompetenz in Ihrer Nähe

Wer in Hannover oder Niedersachsen eine Immobilie verwaltet oder besitzt, kennt die Herausforderungen: Rauchwarnmelderpflicht nach niedersächsischer Bauordnung einhalten, Heizkostenabrechnungen fristgerecht und rechtssicher erstellen, Betriebskosten transparent dokumentieren – bei steigenden gesetzlichen Anforderungen. Objektus übernimmt genau das für Sie.

Mit unserem Standort in Langenhagen sind wir direkt vor Ort in der Region Hannover – persönlich ansprechbar, schnell erreichbar und mit profundem Wissen über die spezifischen Anforderungen der niedersächsischen Wohnungswirtschaft ausgestattet. Unsere Kunden – Eigentümer, Immobilienverwalter und Hausverwaltungen – profitieren von einem lückenlosen Serviceangebot, das technische Kompetenz, digitale Prozesse und rechtssichere Abrechnung aus einer Hand verbindet.

Unsere Leistungen und Services

Montage von Rauchwarnmeldern und Gateway zur digitalen Fernauslesung in einem Gebäude

Rauchwarnmelder – Von der Lieferung bis zur Wartung

Die Rauchwarnmelderpflicht in Niedersachsen gilt seit dem 1. November 2012 für alle Neubauwohnungen – Bestandsgebäude mussten bis zum 31. Dezember 2015 nachgerüstet werden. Als Vermieter oder Eigentümer tragen Sie die Verantwortung für Installation und regelmäßige Wartung. Objektus liefert ausschließlich zertifizierte Geräte nach DIN 14604, montiert nach DIN 14676 und wartet normgerecht mit vollständiger Dokumentation. Unser 24/7 Stör- und Notdienst inkl. Vor-Ort-Service stellt sicher, dass Ihre Liegenschaft jederzeit gesetzeskonform und geschützt ist.

Was wir übernehmen:

  • Lieferung zertifizierter Rauchwarnmelder nach DIN 14604
  • Fachgerechte Montage nach DIN 14676
  • Regelmäßige Wartung, zertifiziert nach DIN 14676, mit vollständiger Dokumentation
  • Ablesen und Protokollierung der Geräte
  • Entstörungsmanagement und 24/7 Stör- und Notdienst inkl. Vor-Ort-Service
  • Übernahme der Wartung Ihrer Rauchwarnmelder in und um Hannover sowie ganz Niedersachsen

Heizkostenabrechnung – Rechtssicher, transparent, digital

Die Heizkostenabrechnung ist einer der fehleranfälligsten Bereiche der Betriebskostenabrechnung. Falsche Umlageschlüssel, verpasste Fristen oder fehlende unterjährige Verbrauchsinformationen können für Vermieter und Verwalter in Niedersachsen teuer werden. Objektus erstellt Ihre Heizkostenabrechnung auf Basis der aktuellen Heizkostenverordnung – verbrauchsabhängig, präzise und mit modernen digitalen Ablese- und Abrechnungstools.

Darüber hinaus stellen wir über das Objektus Webportal die Online-Kosteneinsicht für Verwalter und Eigentümer bereit. Mit dem uVI-Full-Service übernehmen wir den direkten Versand der unterjährigen Verbrauchsinformationen an Bewohner – rechtssicher und automatisiert.

Was wir übernehmen:

  • Verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung nach HeizkostenV
  • Erfassung mit Heizkostenverteilern und Wärmemengenzählern
  • Fernablesbare und interoperable Messgeräte
  • Objektus Webportal für Online-Kosteneinsicht
  • uVI-Full-Service mit Versand der unterjährigen Verbrauchsinformationen

Was bedeutet Interoperabilität bei der Heizkostenabrechnung?

Kurz erklärt: Interoperabilität bedeutet, dass Messgeräte in Ihrer Immobilie – also Heizkostenverteiler und Wärmemengenzähler – so gebaut und eingebaut sein müssen, dass sie von verschiedenen Dienstleistern ausgelesen und abgerechnet werden können. Kein Hersteller-Lock-in, kein Datensilo.

Warum ist das für Eigentümer und Verwalter wichtig?

Seit der Novellierung der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) gilt: Neu installierte oder ausgetauschte Heizkostenverteiler und Wärmemengenzähler müssen fernablesbar und interoperabel sein. Das bedeutet konkret:

  • Geräte müssen über standardisierte Schnittstellen (z. B. wM-Bus) auslesbar sein.
  • Die Daten müssen ohne proprietäre Software eines einzigen Herstellers zugänglich sein.
  • Bewohner haben Anspruch auf monatliche Verbrauchsinformationen – die Übermittlung erfolgt digital.
  • Ab bestimmten Stichtagen gilt die Pflicht auch für Bestandsgeräte, wenn diese ohnehin ausgetauscht werden.

Was passiert, wenn Geräte nicht interoperabel sind?

Eigentümer und Verwalter riskieren bei nicht gesetzeskonformer Ausstattung, dass Mieter die Heizkostenabrechnung anteilig kürzen dürfen – das sind in der Regel bis zu 15 Prozent der Heizkosten. Außerdem droht die Pflicht zur nachträglichen Nachrüstung auf eigene Kosten.

Wie hilft Objektus?

Objektus liefert und installiert ausschließlich interoperable und fernablesbare Messgeräte, die den aktuellen Anforderungen der Heizkostenverordnung entsprechen. Wir prüfen Ihren Gebäudebestand, identifizieren nicht-konforme Geräte und begleiten Sie durch den Austausch-und Abrechnungsprozess – ohne technischen Mehraufwand für Ihre Hausverwaltung.

Smarte Services & Gebäudeautomation

Die Anforderungen an die Immobilienwirtschaft in Hannover und Niedersachsen wachsen: energetische Modernisierung, digitale Verwaltungsprozesse, automatisierte Abrechnung. Objektus bietet smarte Gebäudeservices, die über klassische Messdienstleistungen hinausgehen – von intelligenter Messtechnik über digitale Protokollierung bis zu fortschrittlichen Softwarelösungen zur Kostentransparenz und Vereinfachung administrativer Abläufe. Eigentümer und Verwalter gewinnen Zeit, senken Fehlerquoten und schaffen eine belastbare Datenbasis für fundierte Entscheidungen.

ZERTIFIKATplus – Ihr Schutz bei unvorhergesehenen Einsätzen

Mit dem ZERTIFIKATplus-Service von Objektus sind Eigentümer und Verwalter zusätzlich abgesichert: Die Leistung umfasst die Absicherung gegen anfallende Kosten der Feuerwehr bei gewaltsamen Türöffnungen sowie die Erstattung der Aufwendungen für die Wiederbetätigung oder Instandsetzung beschädigter oder zerstörter Gegenstände – bei nachweislich normgerecht installierten Rauchwarnmeldern.

Lieferung Zertifizierte Rauchwarnmelder nach DIN 14604
Montage Nach DIN 14676
Wartung Zertifiziert nach DIN 14676
Stördienst Entstörungsmanagement 24/7 inkl. Vor-Ort-Service

Lokale Kompetenz für Hannover und ganz Niedersachsen

Objektus ist in der Region Hannover fest verankert. Von unserem Standort in Langenhagen aus betreuen wir Eigentümer und Immobilienverwalter in der Landeshauptstadt und in ganz Niedersachsen – mit persönlichem Ansprechpartner, schneller Vor-Ort-Verfügbarkeit und tiefem Wissen über die regionalen Rechtsgrundlagen.

Wir kennen die spezifischen Anforderungen: die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) mit ihrer Rauchwarnmelderpflicht, die bundesweiten Vorgaben der Heizkostenverordnung zur Interoperabilität und unterjährigen Verbrauchsinformation sowie die Anforderungen der niedersächsischen Wohnungswirtschaft an Betriebskosten- und Nebenkostenabrechnungen. Diese Kenntnis ist in jedem unserer Servicepakete eingebettet.

Hannover (alle Stadtteile) · Langenhagen · Braunschweig · Wolfsburg · Osnabrück · Göttingen · Hildesheim · Celle · Hameln · Garbsen · Peine · Wolfenbüttel · Salzgitter · Lüneburg · Oldenburg · Delmenhorst · Wilhelmshaven

Blühende Heidelandschaft unter blauem Himmel in Niedersachsen.

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Heizkostenabrechnung Rauchwarnmelder
  1. Rundum-Sorglos-Service aus einer Hand: Rauchwarnmelder, Heizkostenabrechnung und smarte Gebäudeservices – Objektus übernimmt alle Leistungen vollständig, von der Lieferung über Montage und Wartung bis zur rechtssicheren Abrechnung nach niedersächsischem Recht.
  2. Lokale Kompetenz für Hannover und ganz Niedersachsen: Unser Standort in Langenhagen macht uns zum regionalen Ansprechpartner – mit fundiertem Wissen über die Niedersächsische Bauordnung (NBauO), die Heizkostenverordnung und die konkreten Anforderungen der Wohnungswirtschaft vor Ort.
  3. Gesetzeskonforme Zertifizierung nach DIN-Norm: Alle Rauchwarnmelder werden nach DIN 14604 geliefert, nach DIN 14676 montiert und zertifiziert gewartet – vollständig dokumentiert und revisionssicher.
  4. uVI-Full-Service für automatisierte Verbrauchsinformationen: Objektus übernimmt den direkten digitalen Versand der unterjährigen Verbrauchsinformationen an Ihre Bewohner – rechtssicher, fristgerecht und ohne manuellen Aufwand für Ihre Hausverwaltung.
  5. 24/7 Entstörungsmanagement mit Vor-Ort-Service: Rund um die Uhr erreichbar – bei Bedarf kommen wir direkt zu Ihnen. Für maximale Betriebssicherheit in Ihrer Hannoveraner Liegenschaft.

A) Rauchwarnmelderpflicht in Niedersachsen – Was Vermieter und Eigentümer wissen müssen
In Niedersachsen gilt die Rauchwarnmelderpflicht nach §44 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) seit dem 1. November 2012 für alle Neubauwohnungen. Bestandsgebäude mussten bis zum 31. Dezember 2015 vollständig nachgerüstet werden – die Pflicht erstreckt sich auf sämtliche Wohngebäude: Mehrfamilienhäuser, Wohngemeinschaften, Reihenhäuser und Einfamilienhäuser. Rauchwarnmelder müssen in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren, die als Rettungswege dienen, installiert werden. Objektus übernimmt die gesamte Organisation für Ihre Liegenschaft: normkonform nach DIN 14604 und DIN 14676, mit lückenloser Dokumentation und revisionssicherem Wartungsprotokoll.

B) Heizkostenabrechnung in Hannover – Fehlerquellen kennen, Kosten sparen
Die Heizkostenabrechnung ist für viele Hausverwaltungen in Hannover und Niedersachsen eine jährliche Herausforderung: Falsche Verteilungsschlüssel, nicht normkonforme Messgeräte oder verpasste Abrechnungsfristen können zu Kürzungsrechten der Mieter oder kostspieligen Nachkorrekturen führen. Objektus erstellt Ihre Heizkostenabrechnung vollständig auf Basis der aktuellen Heizkostenverordnung – verbrauchsabhängig, präzise und mit digitaler Belegdokumentation. Gleichzeitig unterstützen wir beim Umstieg auf fernablesbare, interoperable Messgeräte, die den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

C) Unterjährige Verbrauchsinformationen (uVI) – Neue Pflicht für Vermieter in Niedersachsen
Seit der Novellierung der Heizkostenverordnung sind Vermieter verpflichtet, ihren Mietern monatliche Verbrauchsinformationen für Heizung und Warmwasser zur Verfügung zu stellen – sofern fernablesbare Messgeräte installiert sind. Für viele Hausverwaltungen in Hannover ist das eine organisatorische Herausforderung. Objektus löst diese mit dem uVI-Full-Service: Verbrauchsdaten werden automatisiert erfasst und direkt digital an die Bewohner versandt – ohne manuellen Aufwand für Verwalter oder Eigentümer.

D) Vorteile für Eigentümer, Verwalter und Bewohner in der Region Hannover
Ein professionelles Gebäudeservicepaket schützt Eigentümer vor Haftungsrisiken, entlastet Hausverwaltungen durch automatisierte Prozesse und schafft für Bewohner nachvollziehbare Transparenz über ihren tatsächlichen Energieverbrauch. Objektus denkt alle drei Perspektiven konsequent mit: rechtliche Sicherheit für Eigentümer, operative Entlastung für Verwalter und verständliche Verbrauchsübersichten für Mieter – alles aus einem Serviceangebot, das auf die Anforderungen der niedersächsischen Immobilienwirtschaft zugeschnitten ist.

FAQ Rauchwarnmelder Hannover-Langenhagen

  • Ab wann gilt die Rauchwarnmelderpflicht in Niedersachsen – und gilt sie auch für Bestandsgebäude?

    Ja. Die Niedersächsische Bauordnung (NBauO §44) schreibt seit dem 1. November 2012 die Rauchwarnmelderpflicht für Neubauten vor. Für Bestandsgebäude galt eine Nachrüstfrist bis zum 31. Dezember 2015. Die Pflicht gilt für alle Wohngebäude – einschließlich Wohngemeinschaften, Reihenhäuser und Einfamilienhäuser. Objektus übernimmt die normkonforme Installation und jährliche Wartung.

  • Wer ist in Niedersachsen für die Wartung der Rauchwarnmelder zuständig – Vermieter oder Mieter?

    Als Eigentümer oder Vermieter sind Sie für die ordnungsgemäße Funktion der Rauchwarnmelder verantwortlich. Die Wartungskosten können als Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden, sofern dies mietvertraglich vereinbart ist. Objektus übernimmt die jährliche Inspektion, Dokumentation und bei Bedarf den Austausch – revisionssicher und fristgerecht.

  • Was sind unterjährige Verbrauchsinformationen (uVI) und bin ich als Vermieter dazu verpflichtet?

    Ja. Seit der HeizkostenV-Novelle müssen Vermieter mit fernablesbaren Messgeräten ihren Mietern monatliche Verbrauchsinformationen für Heizung und Warmwasser bereitstellen. Objektus stellt diese Daten über das uVI-Portal automatisiert und direkt digital an Ihre Bewohner zu – ohne Mehraufwand für Ihre Verwaltung.

  • Wie lange hat der Vermieter Zeit, die Heizkostenabrechnung zu erstellen?

    Gemäß §556 BGB muss die Heizkostenabrechnung spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen. Wird die Frist versäumt, verliert der Vermieter den Anspruch auf Nachzahlungen. Objektus sorgt dafür, dass Ihre Abrechnung fristgerecht, vollständig und rechtssicher erstellt wird. Mietern stellt Objektus diese Daten über das eigene uVI-Online-Portal bereit – transparent für Bewohner, entlastend für Verwalter.

  • Betreut Objektus auch Wohnanlagen außerhalb von Hannover in Niedersachsen?

    Ja. Von unserem Standort in Langenhagen betreuen wir Objekte jeder Größe und Art – von Einzelobjekten bis zu großen Wohnanlagen in der gesamten Region Hannover und in ganz Niedersachsen. Sprechen Sie uns gerne direkt an.