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Die Leistungen im Überblick:
• Heizkostenabrechnung beauftragen
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• Wohnungsverwaltung

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Objektus – Ihr Partner für digitale Gebäudedienstleistungen
Wir unterstützen Hausverwaltungen, Eigentümer und Wohnungsbaugesellschaften mit effizienten, rechtskonformen und transparenten Services rund um Heizkostenabrechnung und Rauchwarnmelder.

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Heizkostenabrechnung Rauchwarnmelder
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Luftaufnahme von Hannover mit Wohngebäuden, Straßen und markanten Kirchtürmen.
Objektus GmbH Hannover-Langenhagen

Rauchwarnmelder & Heizkostenabrechnung in Hannover und Niedersachsen – Objektus GmbH Langenhagen

Objektus GmbH verwandelt Gebäude in und um Hannover in sichere, komfortable und dauerhaft wertvolle Immobilien – für Bewohner und Eigentümer gleichermaßen. Von unserem Standort in Langenhagen betreuen wir Wohngebäude und Wohnanlagen in der gesamten Region Hannover und in ganz Niedersachsen: mit zertifiziertem Rauchwarnmelder-Service, rechtssicherer Heizkostenabrechnung und digitalen Gebäudeservices. Alles aus einer Hand – effizient, normkonform und auf die Anforderungen der niedersächsischen Immobilienwirtschaft zugeschnitten.

Objektus GmbH
Berliner Allee 51
30855 Langenhagen

Fon +49 (0)5 11/ 475 409-0
Fax +49 (0)5 11/ 475 409-0

E-Mail kundenservice-nord@objektus.de

Bürozeiten
Montag bis Donnerstag: 08:00 – 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 15:00 Uhr

24/7 Stör- und Notdienst inkl. Vor-Ort-Service

Willkommen bei Objektus in Hannover – Kompetenz in Ihrer Nähe

Wer in Hannover oder Niedersachsen eine Immobilie verwaltet oder besitzt, kennt die Herausforderungen: Rauchwarnmelderpflicht nach niedersächsischer Bauordnung einhalten, Heizkostenabrechnungen fristgerecht und rechtssicher erstellen, Betriebskosten transparent dokumentieren – bei steigenden gesetzlichen Anforderungen. Objektus übernimmt genau das für Sie.

Mit unserem Standort in Langenhagen sind wir direkt vor Ort in der Region Hannover – persönlich ansprechbar, schnell erreichbar und mit profundem Wissen über die spezifischen Anforderungen der niedersächsischen Wohnungswirtschaft ausgestattet. Unsere Kunden – Eigentümer, Immobilienverwalter und Hausverwaltungen – profitieren von einem lückenlosen Serviceangebot, das technische Kompetenz, digitale Prozesse und rechtssichere Abrechnung aus einer Hand verbindet.

Unsere Leistungen und Services

Montage von Rauchwarnmeldern und Gateway zur digitalen Fernauslesung in einem Gebäude

Rauchwarnmelder – Von der Lieferung bis zur Wartung

Die Rauchwarnmelderpflicht in Niedersachsen gilt seit dem 1. November 2012 für Neubauwohnungen. Bestandswohnungen mussten bis zum 31. Dezember 2015 nachgerüstet werden. Als Vermieter oder Eigentümer sind Sie für die Ausstattung mit Rauchwarnmeldern verantwortlich. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt grundsätzlich den Mietern bzw. Nutzungsberechtigten, sofern Sie diese Verpflichtung nicht selbst übernehmen.

Objektus liefert zertifizierte Rauchwarnmelder nach DIN EN 14604, übernimmt die fachgerechte Montage nach DIN 14676 sowie auf Wunsch die regelmäßige Inspektion und Dokumentation. Unser 24/7-Stör- und Notdienst inklusive Vor-Ort-Service sorgt zusätzlich für schnelle Unterstützung bei Störungen.

Was wir übernehmen:

  • Lieferung zertifizierter Rauchwarnmelder nach DIN EN 14604
  • Fachgerechte Montage nach DIN 14676
  • Regelmäßige Inspektion und Wartung nach DIN 14676 inklusive vollständiger Dokumentation
  • Auslesen und Protokollierung der Rauchwarnmelder
  • Entstörungsmanagement sowie 24/7-Stör- und Notdienst inklusive Vor-Ort-Service
  • Übernahme der Wartung Ihrer Rauchwarnmelder in Hannover, der Region Hannover und ganz Niedersachsen

Heizkostenabrechnung – Rechtssicher, transparent, digital

Die Heizkostenabrechnung ist einer der fehleranfälligsten Bereiche der Betriebskostenabrechnung. Falsche Umlageschlüssel, verpasste Fristen oder fehlende unterjährige Verbrauchsinformationen können für Vermieter und Verwalter in Niedersachsen teuer werden. Objektus erstellt Ihre Heizkostenabrechnung auf Basis der aktuellen Heizkostenverordnung – verbrauchsabhängig, präzise und mit modernen digitalen Ablese- und Abrechnungstools.

Darüber hinaus stellen wir über das Objektus Webportal die Online-Kosteneinsicht für Verwalter und Eigentümer bereit. Mit dem uVI-Full-Service übernehmen wir den direkten Versand der unterjährigen Verbrauchsinformationen an Bewohner – rechtssicher und automatisiert.

Was wir übernehmen:

  • Verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung nach HeizkostenV
  • Verbrauchserfassung mit Heizkostenverteilern, Wärmemengenzählern und Wasserzählern
  • Fernablesbare und interoperable Messtechnik
  • Objektus Webportal für Abrechnungs- und Verbrauchsdaten
  • UVI-Full-Service inklusive monatlicher unterjähriger Verbrauchsinformationen

Was bedeutet Interoperabilität bei der Heizkostenabrechnung?

Kurz erklärt: Interoperabilität bedeutet, dass Messgeräte in Ihrer Immobilie – also Heizkostenverteiler und Wärmemengenzähler – so gebaut und eingebaut sein müssen, dass sie von verschiedenen Dienstleistern ausgelesen und abgerechnet werden können. Kein Hersteller-Lock-in, kein Datensilo.

Warum ist das für Eigentümer und Verwalter wichtig?

Seit der Novellierung der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) gilt: Neu installierte Geräte zur Verbrauchserfassung müssen fernablesbar sein. Seit dem 1. Dezember 2022 müssen neu installierte fernablesbare Geräte zudem interoperabel sein. Das betrifft insbesondere Heizkostenverteiler, Wärmemengenzähler und Warmwasserzähler. Das bedeutet konkret:

  • Geräte müssen über standardisierte Schnittstellen (z. B. wM-Bus) auslesbar sein.
  • Die Daten müssen ohne proprietäre Software eines einzigen Herstellers zugänglich sein.
  • Bewohner haben Anspruch auf monatliche Verbrauchsinformationen – die Übermittlung erfolgt digital.
  • Ab bestimmten Stichtagen gilt die Pflicht auch für Bestandsgeräte, wenn diese ohnehin ausgetauscht werden.

Was passiert, wenn Geräte nicht interoperabel sind?

Eigentümer und Verwalter riskieren bei nicht gesetzeskonformer Ausstattung, dass Mieter die Heizkostenabrechnung anteilig kürzen dürfen – das sind in der Regel bis zu 15 Prozent der Heizkosten. Außerdem droht die Pflicht zur nachträglichen Nachrüstung auf eigene Kosten.

Wie hilft Objektus?

Objektus liefert und installiert ausschließlich interoperable und fernablesbare Messgeräte, die den aktuellen Anforderungen der Heizkostenverordnung entsprechen. Wir prüfen Ihren Gebäudebestand, identifizieren nicht-konforme Geräte und begleiten Sie durch den Austausch-und Abrechnungsprozess – ohne technischen Mehraufwand für Ihre Hausverwaltung.

Smarte Services & Gebäudeautomation

Die Anforderungen an die Immobilienwirtschaft in Hannover und Niedersachsen wachsen: energetische Modernisierung, digitale Verwaltungsprozesse, automatisierte Abrechnung. Objektus bietet smarte Gebäudeservices, die über klassische Messdienstleistungen hinausgehen – von intelligenter Messtechnik über digitale Protokollierung bis zu fortschrittlichen Softwarelösungen zur Kostentransparenz und Vereinfachung administrativer Abläufe. Eigentümer und Verwalter gewinnen Zeit, senken Fehlerquoten und schaffen eine belastbare Datenbasis für fundierte Entscheidungen.

ZERTIFIKATplus – Ihr Schutz bei unvorhergesehenen Einsätzen

Mit dem ZERTIFIKATplus-Service von Objektus sind Eigentümer und Verwalter zusätzlich abgesichert: Die Leistung umfasst die Absicherung gegen anfallende Kosten der Feuerwehr bei gewaltsamen Türöffnungen sowie die Erstattung der Aufwendungen für die Wiederbetätigung oder Instandsetzung beschädigter oder zerstörter Gegenstände – bei nachweislich normgerecht installierten Rauchwarnmeldern.

Lieferung Zertifizierte Rauchwarnmelder nach DIN 14604
Montage Nach DIN 14676
Wartung Zertifiziert nach DIN 14676
Stördienst Entstörungsmanagement 24/7 inkl. Vor-Ort-Service

Lokale Kompetenz für Hannover und ganz Niedersachsen

Objektus ist in der Region Hannover fest verankert. Von unserem Standort in Langenhagen aus betreuen wir Eigentümer und Immobilienverwalter in der Landeshauptstadt und in ganz Niedersachsen – mit persönlichem Ansprechpartner, schneller Vor-Ort-Verfügbarkeit und tiefem Wissen über die regionalen Rechtsgrundlagen.

Wir kennen die spezifischen Anforderungen: die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) mit ihrer Rauchwarnmelderpflicht, die bundesweiten Vorgaben der Heizkostenverordnung zur Interoperabilität und unterjährigen Verbrauchsinformation sowie die Anforderungen der niedersächsischen Wohnungswirtschaft an Betriebskosten- und Nebenkostenabrechnungen. Diese Kenntnis ist in jedem unserer Servicepakete eingebettet.

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Blühende Heidelandschaft unter blauem Himmel in Niedersachsen.

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Heizkostenabrechnung Rauchwarnmelder
  1. Rundum-Sorglos-Service aus einer Hand: Rauchwarnmelder, Heizkostenabrechnung und smarte Gebäudeservices – Objektus übernimmt alle Leistungen vollständig, von der Lieferung über Montage und Wartung bis zur rechtssicheren Abrechnung nach niedersächsischem Recht.
  2. Lokale Kompetenz für Hannover und ganz Niedersachsen: Unser Standort in Langenhagen macht uns zum regionalen Ansprechpartner – mit fundiertem Wissen über die Niedersächsische Bauordnung (NBauO), die Heizkostenverordnung und die konkreten Anforderungen der Wohnungswirtschaft vor Ort.
  3. Gesetzeskonforme Zertifizierung nach DIN-Norm: Alle Rauchwarnmelder werden nach DIN 14604 geliefert, nach DIN 14676 montiert und zertifiziert gewartet – vollständig dokumentiert und revisionssicher.
  4. uVI-Full-Service für automatisierte Verbrauchsinformationen: Objektus übernimmt den direkten digitalen Versand der unterjährigen Verbrauchsinformationen an Ihre Bewohner – rechtssicher, fristgerecht und ohne manuellen Aufwand für Ihre Hausverwaltung.
  5. 24/7 Entstörungsmanagement mit Vor-Ort-Service: Rund um die Uhr erreichbar – bei Bedarf kommen wir direkt zu Ihnen. Für maximale Betriebssicherheit in Ihrer Hannoveraner Liegenschaft.

A) Rauchwarnmelderpflicht in Niedersachsen – Was Vermieter und Eigentümer wissen müssen
In Niedersachsen gilt die Rauchwarnmelderpflicht nach § 44 Abs. 5 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) seit dem 1. November 2012 für Neubauwohnungen. Bestehende Wohnungen mussten bis zum 31. Dezember 2015 mit Rauchwarnmeldern nachgerüstet werden. Rauchwarnmelder sind in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren erforderlich, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen.
Objektus übernimmt die Ausstattung Ihrer Liegenschaft mit Rauchwarnmeldern, die fachgerechte Montage nach DIN 14676 sowie auf Wunsch die regelmäßige Inspektion und Dokumentation. Zum Einsatz kommen Rauchwarnmelder nach DIN EN 14604.

B) Heizkostenabrechnung in Hannover – rechtssicher und verbrauchsabhängig abrechnen
Die Heizkostenabrechnung stellt Hausverwaltungen und Vermieter in Hannover und Niedersachsen vor zahlreiche Anforderungen. Fehler bei der Verbrauchserfassung oder Kostenverteilung sowie die Nichtbeachtung der Vorgaben der Heizkostenverordnung können zu fehlerhaften Abrechnungen und Kürzungsrechten der Nutzer führen.
Objektus erstellt die Heizkostenabrechnung auf Grundlage der aktuellen Heizkostenverordnung – verbrauchsabhängig, präzise und digital dokumentiert. Gleichzeitig unterstützen wir bei der Umstellung auf fernablesbare und interoperable Messtechnik, die den gesetzlichen Anforderungen der Heizkostenverordnung entspricht.

C) Unterjährige Verbrauchsinformationen (uVI) – Pflicht für Vermieter in Niedersachsen
Sind fernablesbare Messgeräte installiert, müssen Vermieter ihren Mietern nach der Heizkostenverordnung seit dem 1. Januar 2022 monatliche Verbrauchsinformationen zu Heizung und Warmwasser mitteilen. Objektus übernimmt für Hausverwaltungen und Vermieter in Hannover und Niedersachsen die Umsetzung mit dem uVI-Full-Service: Die Verbrauchsdaten werden automatisiert erfasst und den Bewohnern digital zur Verfügung gestellt. So reduziert sich der administrative Aufwand für Hausverwaltungen und Eigentümer.

D) Vorteile für Eigentümer, Verwalter und Bewohner in der Region Hannover
Objektus verbindet Messdienstleistungen, Heizkostenabrechnung und Rauchwarnmelder-Service in einem abgestimmten Angebot. Eigentümer und Hausverwaltungen in Hannover und Niedersachsen profitieren von digitalen Prozessen und einem geringeren Verwaltungsaufwand. Bewohner erhalten transparente und verständliche Informationen zu ihren Verbrauchsdaten. So unterstützt Objektus Eigentümer, Verwalter und Bewohner bei den unterschiedlichen Anforderungen rund um Verbrauchserfassung, Abrechnung und Rauchwarnmelder.

FAQ Rauchwarnmelder Hannover-Langenhagen

  • Ab wann gilt die Rauchwarnmelderpflicht in Niedersachsen – und gilt sie auch für Bestandsgebäude?

    Ja. Die Niedersächsische Bauordnung (NBauO, § 44 Abs. 5) schreibt seit dem 1. November 2012 Rauchwarnmelder für Neubauwohnungen vor. Bestehende Wohnungen mussten bis zum 31. Dezember 2015 mit Rauchwarnmeldern nachgerüstet werden. Die Rauchwarnmelderpflicht gilt damit auch für Bestandswohnungen. Objektus liefert Rauchwarnmelder nach DIN EN 14604 und übernimmt die fachgerechte Installation sowie auf Wunsch die regelmäßige Inspektion und Wartung nach DIN 14676.

  • Wer ist in Niedersachsen für die Wartung der Rauchwarnmelder zuständig – Vermieter oder Mieter?

    Grundsätzlich sind in Niedersachsen die Mieter, Pächter oder sonstigen Nutzungsberechtigten dafür verantwortlich, die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder sicherzustellen. Der Eigentümer kann diese Verpflichtung jedoch selbst übernehmen. Objektus übernimmt auf Wunsch die regelmäßige Inspektion und Wartung der Rauchwarnmelder nach DIN 14676 inklusive Dokumentation und bei Bedarf den Austausch defekter Geräte

  • Was sind unterjährige Verbrauchsinformationen (uVI) und bin ich als Vermieter dazu verpflichtet?

    Unterjährige Verbrauchsinformationen (uVI) informieren Bewohner regelmäßig über ihren Verbrauch von Heizung und Warmwasser. Sind fernablesbare Messgeräte installiert, müssen Vermieter ihren Mietern seit dem 1. Januar 2022 nach der Heizkostenverordnung monatliche Verbrauchsinformationen mitteilen. Objektus übernimmt die Umsetzung mit dem uVI-Full-Service und stellt die Verbrauchsdaten den Bewohnern digital zur Verfügung.

  • Wie lange hat der Vermieter Zeit, die Heizkostenabrechnung zu erstellen?

    Nach § 556 Abs. 3 BGB muss die Abrechnung dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums mitgeteilt werden. Endet der Abrechnungszeitraum beispielsweise am 31. Dezember, muss die Abrechnung grundsätzlich bis zum 31. Dezember des Folgejahres vorliegen. Nach Ablauf dieser Frist können Nachforderungen grundsätzlich nicht mehr geltend gemacht werden – es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Abrechnung nicht zu vertreten. Objektus erstellt die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung auf Grundlage der Heizkostenverordnung und unterstützt Vermieter und Hausverwaltungen bei der fristgerechten Abrechnung.

  • Betreut Objektus auch Wohnanlagen außerhalb von Hannover in Niedersachsen?

    Ja. Von unserem Standort in Langenhagen betreut Objektus Immobilien und Wohnanlagen in der gesamten Region Hannover und in ganz Niedersachsen – vom Einzelobjekt bis zu größeren Wohnanlagen. Sprechen Sie uns gerne direkt an.