Die novellierte EU Energieeffizienz Richtlinie
Die novellierte EU Energieeffizienz Richtlinie (EED) schafft bereits heute zusätzliche Handlungsimpulse. Bis zum 1. Januar 2027 müssen alle Liegenschaften mit fernauslesbarer Technik ausgestattet sein. 2027 scheint noch weit in der Zukunft zu liegen, aber bedenken Sie: Wer weiterhin in konventionelle Technik investiert, dem droht ein wirtschaftlicher Verlust bei Unterschreitung der Gerätelebensdauer. Vermeiden Sie dieses Risiko!

Binden Sie sich nicht unnötig lang und setzen Sie mit Objektus auf flexible Vertragslaufzeiten. So können Sie im Dschungel der unterschiedlichen Vertragslaufzeiten und Gerätelebensdauern sukzessive einzelne Komponenten ablösen.
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Ihre persönlichen Ansprechpartner
Niko Polzin, Mirijam Quast, Marc Hildebrand, Nataliya Hausig, Sven Wegmann und Ralf Berke
Für weitere Informationen können Sie sich gerne hier unseren Flyer herunterladen
Hier können Sie die gesetzlichen Termine der EED Richtlinie einsehen:
Seit dem 25. Dezember 2018 ist die novellierte EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) in Kraft.
Seit dem 25. Oktober 2020 dürfen nur noch fernauslesbare Zähler und Heizkostenverteiler installiert werden. Zudem wird eine unterjährige Verbrauchsinformation an die Wohnungsnutzer verpflichtend, sofern bereits fernauslesbare Messtechnologie im Einsatz ist. Die Übermittlung der unterjährigen Verbrauchsinformation an die Bewohner muss mindestens zweimal im Jahr erfolgen.
Ab dem 1. Januar 2022 müssen Bewohner in fernauslesbaren Liegenschaften monatlich mit aktuellen Verbrauchsinformationen versorgt werden.
Bis zum 1. Januar 2027 müssen alle Liegenschaften mit fernauslesbarer Technologie ausgestattet sein!