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Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz
Aufgrund der hohen Nachfrage wiederholen wir in unserer Objektus Campus-Reihe das Thema Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz unter Berücksichtigung der Fragen der Veranstaltung im Februar.
Vermieter und Mieter müssen sich seit Januar 2023 nach dem neuen Kohlendioxidaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) die Kosten für die CO2-Bepreisung teilen. Um die Energiewende voranzubringen, wurde u. A. eine sogenannte CO2-Bepreisung eingeführt. Diese macht das Heizen mit fossilen Brennstoffen wie Öl und Gas teurer. Nun hat die Bundesregierung beschlossen, dass ab Januar 2023 die Kosten für die CO2-Bepreisung zwischen Vermieter und Mieter geteilt werden sollen.
Rechnen also zukünftig die Mieter Heizkosten mit dem Vermieter ab?
Was Sie als Verwalterin und Verwalter unbedingt dazu wissen sollten, verrät Ihnen Martina Schinke, Immobilienkauffrau und Landesvorsitzende des BVI in unserem Objektus Campus am Dienstag, 14.03.2023.
Von Niko Polzin erfahren Sie, was die Novellierung der Heizkostenverordnung besagt, und wie Sie mit dieser neuen gesetzlichen Regelung umgehen können.
Seien Sie dabei und freuen sich auf 90 Minuten Objektus Campus! Für Sie natürlich kostenlos!
Referent:innen:
Martina Schinke – Hausverwalterin und Landesverbandsvorsitzende des BVI Landesverband West
Niko Polzin – Prokurist der Objektus GmbH
Ablauf:
10:30 – 10:45 Uhr: Informationen zur novellierten Heizkostenverordnung
10:45 – 11:15 Uhr: Informationen zum Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz
danach offene Fragerunde
Seien Sie am Dienstag, 14.03.2023 10:30 – 12:00 Uhr dabei.
Da wir in unserer Videokonferenz auch auf individuelle Fragen eingehen möchten, können wir nur eine begrenzte Anzahl an Teilnehmenden zulassen. Melden Sie sich also schnell an!
Wie geht das:
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Melden Sie sich gleich an!
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Sie erhalten innerhalb von zwei Tagen eine Bestätigung per E-Mail.
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Bitte registrieren Sie sich vor dem Termin mit Name, Vorname, Firma, E-Mail-Adresse und Telefonnummer.
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Sie erhalten dann eine E-Mail mit dem Zoom-Link für die Videokonferenz.
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Sie brauchen einen Computer mit Kamera und Mikrofon oder Ihr Smartphone mit der „Zoom“ App. Alternativ ist auch einfach ein Telefon ausreichend.
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Sie können während der Videokonferenz der Referentin/dem Referenten Fragen stellen oder einfach nur zuhören.
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Sie können kostenfrei eine individuelle Kundenberatung per Videokonferenz nach Terminvereinbarung mit Ihrer Kundenberater/in buchen.
Wir freuen uns auf Sie!