Neues BGH-Urteil zur Maklerprovision
Was Mietverwaltungen jetzt wissen müssen
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 21. Mai 2026 (Az. I ZR 224/25) entschieden: Vermittelt ein Verwalter eine Wohnung aus dem eigenen Verwaltungsbestand, steht ihm dafür keine Maklerprovision zu – weder gegenüber dem Mieter noch gegenüber dem Vermieter.
Was bedeutet das Urteil konkret für Mietverwaltungen? Welche Vergütungsmodelle sind weiterhin möglich? Was ist bei bestehenden Verträgen zu beachten und welche Konsequenzen können sich für bereits gezahlte Provisionen ergeben?
Im nächsten Objektus Campus ordnet Martina Schinke, Landesverbandsvorsitzende BVI West und erfahrene Trainerin in der Immobilienverwaltung, die aktuelle BGH-Entscheidung praxisnah ein und zeigt, worauf Mietverwaltungen jetzt achten sollten.
Termin: Mittwoch, 9. September 2026
Uhrzeit: 10:30 bis 11:45 Uhr
Ort: Online
Teilnahme: kostenlos
Weiterbildungsnachweis nach MaBV: optional für 19 € netto
Jetzt kostenlos zum Objektus Campus anmelden und kompakt über die Auswirkungen des aktuellen BGH-Urteils informieren.