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Veranstaltungen

BGH-Urteil: keine Pflicht für Vergleichsangebote

Wir laden Sie herzlich zum nächsten Objektus Campus ein:

  • 16. April 2026
  • 10:30 – 12:00 Uhr
  • Teilnahme kostenlos

Im Mittelpunkt steht ein hochaktuelles Thema für die Immobilienpraxis:
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 27. März 2026 (V ZR 7/25) klargestellt, dass Wohnungseigentümer vor der Beauftragung von Erhaltungsmaßnahmen nicht allgemein verpflichtet sind, mehrere Vergleichsangebote einzuholen.

Damit beendet das Gericht eine langjährige Praxis, Beschlüsse allein wegen fehlender Vergleichsangebote für ungültig zu erklären. Gleichzeitig zeigt die Entscheidung auf, dass es weiterhin auf die Umstände des Einzelfalls ankommt und welche Maßstäbe künftig anzulegen sind.

  • Was bedeutet das konkret für Ihre tägliche Praxis?
  • Welche Spielräume ergeben sich – und worauf sollten Sie künftig achten?
  • Wie nutzen Sie die neuen Freiheiten effizient und rechtssicher?

Wir zeigen Ihnen, wie Sie diese Spielräume praxisnah und fundiert nutzen – und worauf es bei der Auswahl moderner Lösungen rund um Rauchwarnmelder und Messdienstleistungen ankommt.

Unsere Referent:innen geben Ihnen dazu kompakte, praxisnahe Einblicke:

  • Martina Schinke, BVI-Landesvorsitzende BVI West, Coach
  • Thomas Stumpf, Vertriebsleiter der Objektus GmbH

Fortbildungsnachweis: Das Webinar ist kostenlos. Auf Wunsch erhalten Sie einen Fortbildungsnachweis nach MaBV für 1 Zeitstunde (19,00 € netto)

Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz und profitieren Sie von aktuellen rechtlichen Entwicklungen und praxisrelevanten Impulsen.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Ihr Objektus-Team

Datum:

Beginn:
10:30–12:00

Ort:
Videokonferenz

Referent:

Martina Schinke – Trainerin, Landesverbandsvorsitzende BVI West
Thomas Stumpf – Vertriebsleiter der Objektus GmbH

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