Aktuelles
Jährliche Legionellenprüfung des Trinkwassers gemäß der aktuellen Trinkwasserverordnung - wir haben die Lösung!
Als Spezialdienstleister für sicherheitsrelevante Dienstleistungen erbringen wir mit der zertifizierten Entnahme von Wasserproben zur Legionellenprüfung eine weitere Dienstleistung, mit der wir qualifiziert Leistungen im Rahmen der Verkehrssicherung übernehmen.
Wir freuen uns Herrn Jürgen Pape als neues Beiratsmitglied zum 01.06.2011 bei OBJEKTuS begrüßen zu dürfen.
Bereits im April hat OBJEKTuS ein Fachseminar zum Thema Rauchwarnmelder ausgerichet. Inhaltlich wurden die gesetzlichen Regelungen und die Anforderungen der DIN 14676 und 14604 vorgestellt.
Herr Thomas Janke (Geschäftsführer OBJEKTuS) berichtete von den Aufgaben, Schwierigkeiten und Lösungen zum Thema Rauchwarnmelder aus seiner Erfahrung durch mehr als 600.000 verbaute und betreute Rauchwarnmelder.
Frau RAin Ricarda Breiholdt (Kanzlei Breiholdt & Voscherau) und Herr Dipl.-Volksw. Volker Bielefeld beleuchteten die Haftungsfrage für Wohnungseigentümer und / oder Gemeinschaft sowie die rechtlichen Aspekte rund um das Thema Sondereigentum.
Aufgrund der starken Nachfrage unserer Dienstleistungen und für eine noch höhere Kundenzufriedenheit hat sich OBJEKTuS entschlossen, in Hessen eine weitere Niederlassung zu eröffnen. Seit dem 01. April 2011 finden Sie uns auch regional unter der Anschrift:
Auszug aus einer Pressemitteilung der Niedersächsischen Staatskanzlei vom 14.12.2010.
HANNOVER. Die Landesregierung hat heute den Gesetzentwurf zur Neufassung der Niesersächsichen Bauordnung (NBAuO) beschlossen. Ziel der Neufassung ist es, das Baurecht in einem weitgehenden Umfang zu deregulieren. Zudem müssen Neubauten künftig mit Rauchmeldern ausgestattet werden; bestehende Wohnungen werden zum 31.12.2014 in die Verpflichtung einbezogen. Der Einbau von Rauchwarnmeldern auf freiwilliger Basis wird dadurch beschleunigt.
Ihr OBJEKTuS-Team
Quelle: Niedersächsische Staatskanzlei
Die beschauliche Zeit rückt näher und mehr und mehr Menschen erfreuen sich am natürlichen, warmen Licht der weihnachtlichen Gestecke und ersten Tannenbäume. Leider ist die Weihnachtszeit auch immer eine Zeit erhöhter Brandgefahr. In den vergangenen Wochen häufen sich die Meldungen über Wohnungsbrände. Viele Brände führen zu Sachschaden, doch manchmal sind auch Brandopfer zu beklagen. Lassen Sie es nicht so weit kommen.
Die Lübecker Nachrichten bringen es auf den Punkt "Der Norden muss nachrüsten". Mit dieser bezeichnenden Überschrift ist schon fast alles gesagt. Zum 01.01.2011 tritt die gesetzliche Ausstattungspflicht in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt müssen alle Wohnungen in Hamburg und Schleswig Holstein mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Ist dies nicht der Fall, so entfällt im Brandfall der Versicherungsschutz und die Vermieter bzw. Verwalter haften.
Es ist soweit, heute feiert die Firma OBJEKTuS ihr 5-jähriges Jubiläum. Wir möchten die Gelegenheit nutzen und uns bei unseren Kunden für die tolle Zusammenarbeit bedanken. Mit Stolz blicken wir auf die letzten fünf Jahre zurück und freuen uns Ihnen künftig weitere innovative Dienstleistungen aus unseren neuen Geschäftsfeldern anbieten zu können.
Ihr OBJEKTuS-Team
In Uelzen wurde durch unsere fachmännisch installierten Rauchwarnmelder ein Brand verhindert. Obwohl in Niedersachsen keine Ausstattungspflicht für Rauchwarnmelder besteht, ließ die GAGFAH ihre Liegenschaften durch die Firma Objektus ausstatten. Eine ältere Dame vergaß versehentlich nach dem Kochen einen Gegenstand auf der Herdplatte.
Schießen Sie sich kein Eigentor! Unter diesem Motto hat Rauchmelderdienstleister OBJEKTuS auf dem Firmengelände im Gutenbergring 55, Norderstedt ein großes Eventzelt für Mieter und Hausverwalter aufgestellt.
Am größten Segel-Event der Welt hat OBJEKTuS mit einer Informationsveranstaltung der ortsansässigen Niederlassung an der Kieler-Woche teilgenommen.
Der Vermieter, der seine Verkehrssicherungspflicht auf den Mieter überträgt, muss im Schadensfall darlegen,
- wie die Übertragung der Pflicht rechtstechnisch bewerkstelligt worden ist,
- dass der Mieter die Pflicht auch aktiv übernommen hat und
- dass er sich der Einhaltung der übernommenen Verpflichtung vergewissert hat.
Ein Mieter hatte gegen seinen Vermieter, eine große Wohnungsbaugesellschaft mit mehreren Tausend Wohneinheiten geklagt,
